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Die Lehrerbildung in Bayern ist schulartbezogen. Die unbefristete Beschäftigung an einer Schulart setzt grundsätzlich die Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart voraus. Damit unterscheidet sich Bayern von Bundesländern, die eine schulstufenbezogene Ausbildung anbieten.

Die Ausbildung an den Universitäten und Kunsthochschulen erfolgt schulartspezifisch in überwiegend grundständigen Studiengängen. Einige Universitäten bieten aber lehramtsgeeignete Studiengänge an, die neben der Ersten Lehramtsprüfung (als Hochschulabschlussprüfung) zusätzlich den Erwerb der Abschlüsse Bachelor und ggf. Master ermöglichen. Das Studium der Berufs- und Wirtschaftspädagogik für ein Lehramt an beruflichen Schulen schließt mit der Masterprüfung ab.

In Bayern kann man folgende Lehrämter studieren:

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Mittelschulen
  • Lehramt für Sonderpädagogik
  • Lehramt an Realschulen
  • Lehramt an beruflichen Schulen
  • Lehramt an Gymnasien

Neben den genannten Lehrämtern ist außerdem eine Ausbildung zum/zur Fachlehrer/in oder Förderlehrer/in an einem Staatsinstitut mit anschließendem Vorbereitungsdienst möglich. Die einjährige Ausbildung zum/zur Fachlehrer/in an beruflichen Schulen findet bedarfsbezogen statt.

Grundsätzlich ist für das Studium eines Lehramts die Qualifikation für ein Studium an einer Universität gemäß Qualifikationsverordnung (QualV) erforderlich. Sonderbestimmungen (z. B. Eignungsprüfungen in den Fächern Sport, Kunst und Musik) finden sich in der Lehramtsprüfungsordnung I (siehe „Rechtsgrundlagen“) bzw. in den entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen der Universitäten.

  • Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I)
  • Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II)
  • Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)

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