Leistung
An beruflichen Schulen unterrichten sowohl Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen als auch Fachlehrkräfte.
Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen
Die beruflichen Schulen umfassen 7 verschiedene Schularten. Damit haben Sie 7 verschiedene Einsatzmöglichkeiten mit unterschiedlichen Zielgruppen. Neben der Berufsschule als Schwerpunkt des beruflichen Schulsystems können Sie auch an einer Wirtschaftsschule (mittlerer Schulabschluss), Berufsfachschule, Fachschule, Fachakademie (berufsqualifizierende Bildungsabschlüsse), Fachoberschule und Berufsoberschule (Fachhochschulreife, fachgebundene/allgemeine Hochschulreife) tätig werden.
Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen bereiten junge Menschen auf das Berufsleben oder das Studium vor.
Hierauf ist auch die zweiphasige Lehrerausbildung ausgerichtet. Die Befähigung das Lehramt an beruflichen Schulen können Sie auf folgende Weise erwerben:
- Durch ein Studium der Berufspädagogik in der jeweiligen beruflichen Fachrichtung (z. B. Elektrotechnik) bzw. einem Studium der Wirtschaftspädagogik,
- sowie darauf aufbauend durch einen zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an beruflichen Schulen mit anschließender erfolgreicher Ablegung der Zweiten Staatsprüfung.
Fachlehrkräfte an beruflichen Schulen
Fachlehrkräfte erteilen an beruflichen Schulen (z. B. Berufsschulen, Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien) fachlichen Unterricht und bereiten junge Menschen auf das Berufsleben vor. Sie leisten für die Schulen aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung und einjährigen pädagogisch-schulischen Ausbildung einen wichtigen Beitrag.
An beruflichen Schulen unterrichten Fachlehrkräfte
- für gewerblich-technische Berufe sowie für Ernährung und Versorgung
- für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe
- für Gesundheitsberufe
- für Pflegeberufe und
- für Berufsvorbereitung.
- Verordnung über die Zulassung und Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen und den anderweitigen Erwerb der Lehrbefähigung an beruflichen Schulen künstlerischer und gestalterischer Fachrichtungen (Verordnung Zulassungs- und Ausbildungsordnung berufliche Schulen - ZALBV)