Leistung
Ziel der Ländl. Entwicklung in Bayern ist die nachhaltige und eigenständige Entwicklung des ländlichen Raums. Hier werden die Instrumente Integrierte Ländl. Entwicklung, Gemeindeentwicklung, Dorferneuerung, Flurneuordnung oder ländlicher Straßen- und Wegebau eingesetzt.
Aufgabe der zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gehörenden Verwaltung für Ländliche Entwicklung ist es, zu einer integrierten nachhaltigen Entwicklung und Zukunftssicherung der ländlichen Gemeinden und Regionen als eigenständige und vielfältig ausgeformte Lebensräume beizutragen. Durch Verfahren und Vorhaben der Ländlichen Entwicklung werden
- die Land- und Forstwirtschaft zukunftsorientiert unterstützt,
- die ländlichen Gemeinden nachhaltig gestärkt und damit vitale ländliche Räume gesichert,
- öffentliche Vorhaben eigentumsverträglich realisiert,
- die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und die Kulturlandschaft gestaltet.
Je nach Aufgabenstellung kommen die Instrumente der Ländlichen Entwicklung (Integrierte Ländliche Entwicklung, Gemeindeentwicklung, Dorferneuerung, Flurneuordnung, Ländlicher Straßen- und Wegebau, Freiwilliger Landtausch, Freiwilliger Nutzungstausch) mit unterschiedlicher Intensität bedarfsgerecht und zielorientiert zur Anwendung.
- Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
- Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG)
- Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
- Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR)
- Richtlinie für die Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 bis 2022 in Bayern