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Die Dorferneuerung verbessert die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande. Damit wird die Standort- und Lebensqualität der Dörfer im ländlichen Raum nachhaltig gestärkt.

Mit dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm sollen ländlich strukturierte Dörfer oder Gemeindeteile vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, des Strukturwandels in der Landwirtschaft und des Klimawandels auf künftige Erfordernisse vorbereitet werden. Die Dorferneuerung verbessert nachhaltig die infrastrukturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen im Dorf, sie erhält oder belebt den Gemeinschaftsgeist im Ort und erarbeitet eine Strategie, die eine zukunftsträchtige Entwicklung sichert.

Die Ämter für Ländliche Entwicklung unterstützen Dörfer bis zu 2000 Einwohner planerisch, finanziell und organisatorisch. Im Rahmen eines ganzheitlichen Lösungsansatzes können öffentliche und private Maßnahmen im baulich-gestalterischen, ökologischen, ökonomischen sowie im sozialen und kulturellen Bereich umgesetzt werden.

Maßgeblich für das Gelingen einer Dorferneuerung ist die aktive Mitwirkung der Bürger. Sie sollen mitreden und mitentscheiden, damit die Ergebnisse des Veränderungsprozesses von ihnen mitgetragen werden können. Die Dorferneuerung stärkt die ländlichen Gemeinden und ihre Dörfer als zukunftsfähige, attraktive und vitale Lebensräume.

  • Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
  • Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG)
  • Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR)
  • Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
  • Richtlinie für die Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 bis 2022 in Bayern

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

AdresseAmt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Philipp-Zorn-Str. 37
91522 Ansbach
+49 981 591-0+49 981 591-0
+49 981 591-600+49 981 591-600

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)