Lebenslagen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

Seitenbereiche

Lebenslagen

Versicherungen für Mitarbeiter

Wenn Sie Personal beschäftigen, müssen Sie Ihre Beschäftigten bei der Sozialversicherung anmelden. Bei bestimmten Arbeitsverhältnissen gibt es jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht.