Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Dienstleistungen

Flüchtlings- und Integrationsberatung, Beantragung einer Förderung für die Digitalisierung

Der Freistaat Bayern fördert das Modellprojekt Digitalisierung im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung, um diese bayernweit zu stärken.

Zweck  

Zweck der Förderung ist im Rahmen dieses Modellprojekts, dass die Beratungskräfte der Flüchtlings- und Integrationsberatung dabei unterstützt werden sollen, die Distanzberatung in Ergänzung zur Präsenzberatung zu etablieren und auszubauen. Ziele der Förderung sind insbesondere der Ausbau der hierfür erforderlichen Medien- und Digitalisierungskompetenzen der Beratungskräfte sowie die Ausstattung der Arbeitsplätze mit erforderlicher Hard- und Software für Distanzberatung.

Gegenstand und zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden die notwendigen Ausgaben für die Anschaffung und Einrichtung von Software zur Bereitstellung von Online-Diensten sowie für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen durch Dienstleistungsunternehmen einschließlich der sukzessiven Umstellung und Koordinierung der Abläufe und der Begleitung des Umstrukturierungsprozesses. Voraussetzung ist die Erfüllung von Aufgaben in der Flüchtlings- und Integrationsberatung. 

Die Ausgabeposition umfasst auch die technische Ausstattung für die Online-Beratung. Zudem soll durch Qualifizierungsmaßnahmen für die Beraterkräfte vor Ort die sichere Nutzung von Endgeräten mit Internetzugang sowie die Dokumentation digitaler Beratungsleistungen berücksichtigt werden. Ferner sind Lizenzgebühren für die Nutzung digitaler Dolmetscher-Tools erfasst.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene sowie die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Bayern zur vollständigen Weiterleitung nach VV Nr. 13 zu Art. 44 BayHO an die Träger der Flüchtlings- und Integrationsberatung vor Ort sowie auch die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte, die selbst Akteur der Flüchtlings- und Integrationsberatung sind.

Art und Umfang

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss durch Festbetragsfinanzierung je Vollzeitberaterstelle, bezogen auf den Beschäftigungsumfang, im Rahmen einer Projektförderung finanziert.

Der Festbetrag beläuft sich auf maximal 3.000 Euro je Beratungsvollzeitstelle. Die Gewährung des maximalen Förderbetrags setzt voraus, dass nach Abzug des Eigenanteils von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und etwaiger Finanzierungsbeteiligungen Dritter förderfähige Ausgaben in Höhe von mindestens 3 .000 Euro verbleiben. 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Beratungskräfte vor Ort Tätigkeiten der Flüchtlings- und Integrationsberatung nach Maßgabe der Beratungs- und Integrationsrichtlinie vom 29. September 2020 ausüben.

Der Antrag auf Förderung ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen, die über diese entscheidet (Bewilligungsbehörde).

Der Bewilligungszeitraum beträgt ein Jahr.

Der Antrag ist unter Verwendung der bei der Bewilligungsbehörde erhältlichen Vordrucke zu erstellen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) ausschließlich in digitaler Form zu übersenden.

Die weiteren Einzelheiten zum Antragstellungs- und Bewilligungsverfahren entnehmen Sie bitte der Richtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen")

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

keine

  • Ausgaben- und Finanzierungsplan

  • Fördereckpunkte zum Modellprojekt „Digitalisierung im Bereich der Flüchtlings- und Integrationsberatung“

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)