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Dienstleistungen

Deutscher Kurzfilmpreis, Einreichung eines Vorschlages für einen Kurzfilm

Schlagen Sie Kurzfilme für den Deutschen Kurzfilmpreis vor.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis. Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in 5 Kategorien vergeben:

  • Spielfilm bis 10 Minuten Laufzeit
  • Spielfilm von mehr als 10 Minuten bis 30 Minuten Laufzeit
  • Animationsfilm bis 30 Minuten Laufzeit
  • Experimentalfilm bis 30 Minuten Laufzeit
  • Dokumentarfilm bis 30 Minuten Laufzeit

Zusätzlich wird die BKM einen Sonderpreis für Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten vergeben.
Von den Jurys ausgewählte Kurzfilme erhalten eine (Förderungs-)Prämie:

  • nominierte Kurzfilme: EUR 15.000
  • ausgezeichnete Kurzfilme: EUR 30.000
  • mit dem Sonderpreis ausgezeichnete Filme: EUR 20.000

Die Empfänger der (Förderungs-)Prämien müssen diese zweckgebunden für die Herstellung oder Projektvorbereitung/Projektentwicklung eines neuen Films verwenden.
Ihren Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis reichen Sie beim Filmreferat K 35 bei der Beuaftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.

Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

  • Verbände und Einrichtungen des deutschen Films, zum Beispiel (Aufzählung nicht abschließend):
    • deutsche Filmhochschulen
    • (Kurz-)Filmfestivals von überregionaler Bedeutung
    • (Kurz-)Filmverleiher
    • AG Kurzfilm
    • AG Animationsfilm
    • AG DOK
    • KurzFilmAgentur Hamburg
    • interfilm Berlin
    • Länderförderer
    • Verband der Drehbuchautoren

Weitere Voraussetzungen:

  • der vorgeschlagene Film muss im Jahr der Preisvergabe oder im Jahr davor fertiggestellt worden sein
  • der vorgeschlagene Film muss eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung haben:
    • die Originalsprache des Films ist Deutsch oder
    • die/der Regisseur/in ist 
      • Deutsche/r oder hat seinen/ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder
      • er/sie ist Staatsangehörige/r
        • eines EU-Mitgliedstaats oder
        • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
        • der Schweiz 
    • und mindestens ein/e Produzent/in ist 
      • Deutsche/r oder hat seinen/ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder
      • er/sie ist Staatsangehörige/r
        • eines EU-Mitgliedstaats oder
        • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
        • der Schweiz 
    • der finanzielle Anteil der Herstellenden mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland muss mindestens so groß sein wie die größte gegebenenfalls summierte ausländische Herstellerbeteiligung
  • der Film muss in deutscher Sprachfassung oder als für die Kinovorführung taugliche, deutsch untertitelte Fassung vorgelegt werden
  • der Film darf nicht in der Vergangenheit am Auswahlverfahren für den Deutschen Kurzfilmpreis teilgenommen haben
  • Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung allgemeiner filmbezogener Voraussetzungen nach den Regelungen des Filmförderungsgesetz (FFG)FSK-Freigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)
  • der Film muss als Downloadlink zur Verfügung gestellt werden
  • der Film muss der Jury vorgeführt werden dürfen
  • der Downloadlink des Films muss für die Dauer des Auswahlverfahrens beim Bundesarchiv gespeichert werden dürfen
  • der Film muss im Rahmen der Vergabe des Deutschen Kurzfilmpreises vorgeführt werden dürfen
  • der Film muss in Ausschnitten im Fernsehen und für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit ausgestrahlt werden dürfen
  • der Film muss in Ausschnitten und/oder über Film-Stills auf den einschlägigen BKM- und Deutscher Kurzfilmpreis-Internetseiten sowie den dazugehörigen Social Media-Auftritten präsentiert werden dürfen
  • der Film muss auf Kinotournee in ausgewählten deutschen Städten vorgeführt werden dürfen

Sie müssen den Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über eine berechtigte Stelle einreichen lassen.

  • Laden Sie das Einreichformular und die Hersteller- beziehungsweise Rechteinhabererklärung auf der Internetseite des Deutschen Kurzfilmpreises herunter. Füllen Sie die Formulare elektronisch aus. Drucken Sie sie aus und unterschreiben Sie sie. 
  • Erörtern Sie die Vorschlagsmöglichkeiten Ihres Films mit den zum Vorschlag berechtigten Stellen Ihrer Wahl. 
  • Im Falle der Absicht zum Vorschlag Ihres Films durch eine entsprechende Stelle senden Sie die Formulare zur weiteren Verwendung an diese. Von dort werden Ihre Unterlagen per Post an das Filmreferat K 35 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien übermittelt und gelten damit als vorgeschlagen.
    • Hinweis: Sie beziehungsweise die zum Vorschlag berechtigte Stelle muss  die Unterlagen in 8-facher Ausfertigung einreichen.
  • Versenden Sie einen Downloadlink zum vorgeschlagenen Film per E-Mail. Benutzen Sie dazu zum Beispiel Ihre Dropbox.
  • Die Einreichungen werden auf ihre formale Zulässigkeit durch die BKM geprüft.
  • Die Jurys des Deutschen Kurzfilmpreises beraten über die wettbewerbsfähigen Filmvorschläge. Die BKM entscheidet über die Auszeichnungen auf Vorschlag der Jurys.
  • Die Nominierten werden über die Nominierung telefonisch als auch per E-Mail und Post informiert und zur Preisverleihung eingeladen.
  • Während der Preisverleihung bekommt der/die Produzent/in des Films die Auszeichnung überreicht.
  • Die (Förderungs-)Prämie bekommt der Hersteller des Films mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.

  • Einreichen der Vorschläge bis zum 15.05. eines Jahres

keine

  • 6 Monate

  • Erforderliche Unterlage/n

    Mit dem Vorschlag müssen Sie als vorschlagsberechtigte Stelle einreichen:

    • Hersteller- beziehungsweise Rechteinhabererklärung
    • Downloadlink zum vorgeschlagenen Film (zum Beispiel per Dropbox) per E-Mail
    • Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Erfüllung allgemeiner filmbezogener Voraussetzungen nach den Regelungen des Filmförderungsgesetz (FFG)
    • FSK-Freigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)

  • §§ 26 – 29 Richtlinie für die kulturelle Filmförderung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

AdresseDie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
+49 228 99681-44355+49 228 99681-44355
+49 228 99681-513608+49 228 99681-513608

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)