Pflanzentechnologie, Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin
Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbilder/-innen für Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen müssen von der Regierung von Niederbayern geprüft werden.
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/-innen durchgeführt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.
Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Persönliche Eignung:
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Fachliche Eignung:
- Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
- Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt
- Nachweis der beruflichen Eignung durch:
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe
- Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen
- Abschluss Universität/Hochschule im Agrarbereich mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen
Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Anschließend kann der Antrag übermittelt werden.
- Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie die Formulare zur Eignungsprüfung erhalten Sie nach einer Beratung durch die Regierung von Niederbayern.
- § 28 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Ausbilder-Eignungsverordnung
- § 4 Verordnung über Zuständigkeiten für die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft (ZustVBLH)