Eheschließung im Ausland, Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Weiterführende Informationen werden in Kürze bereitgestellt.
- § 39 Personenstandsgesetz (PStG)
Gemeinde Sachsen b.Ansbach
AdresseGemeinde Sachsen b.Ansbach
Hauptstr. 22
91623 Sachsen b.Ansbach
+49 9827 9220-0+49 9827 9220-0
+49 9827 9220-320+49 9827 9220-320
Gemeinde Sachsen b.Ansbach
Ort
Hauptstr. 22
91623 Sachsen b.Ansbach
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)