Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dienstleistungen

Rentenversicherungskonto von Spätaussiedlern und Vertriebenen, Beantragung der Klärung

Wenn Sie als Vertriebener oder Spätaussiedler anerkannt sind, sollten Sie die Klärung Ihres Rentenversicherungskontos beantragen, damit Ihre Versicherungszeiten aus dem Ausland berücksichtigt werden können.

Bei der Klärung des Rentenversicherungskontos werden Ihren Beitragszeiten Tabellenwerte zugeordnet, die dem entsprechen, was vergleichbare Versicherte in Deutschland durchschnittlich verdient haben.

So können Ihrem Rentenversicherungskonto nicht nur Ihre Beitrags- und Beschäftigungszeiten, sondern beispielsweise auch im Herkunftsland zurückgelegte Anrechnungszeiten angerechnet werden.

Bei Beitragszeiten ab 1950 unterscheiden die Tabellenwerte zwischen Qualifikationsgruppen und Wirtschaftsbereichen, um Ihr Einkommen möglichst realitätsbezogen festzustellen. Die Werte werden anschließend in der Regel auf 60 Prozent des vollen Werts reduziert. Dadurch soll vor allem eine Anpassung an Versicherte, die in strukturschwachen Gebieten leben und deutlich geringere Verdienste erzielt haben, stattfinden.

Wenn Sie nach dem 7. Mai 1996 zugezogen sind, dürfen die Leistungen einen bestimmten Höchstwert nicht übersteigen:

Der zulässige Höchstwert beträgt 25 Entgeltpunkte pro Berechtigtem. Dies entspricht zurzeit einer monatlichen Bruttoaltersrente von EUR 826,25 in den alten und EUR 797,25 in den neuen Bundesländern.

Wenn Sie verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft leben, erhalten Sie für Ihre Zeiten nach dem Fremdrentengesetz gemeinsam Renten von insgesamt höchstens 40 Entgeltpunkten. Dies entspricht zurzeit einer Bruttoaltersrente von monatlich EUR 1.322,00 in den alten und EUR 1275,60 in den neuen Bundesländern. Bei einem Umzug kann sich unter Umständen die Höhe Ihrer monatlichen Rente ändern.

  • Sie gehören zur Gruppe der Vertriebenen oder sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin.

Die Klärung Ihres Rentenkontos können Sie online mit oder ohne Registrierung, oder schriftlich beantragen:

Wenn Sie die Klärung Ihres Rentenkontos online, ohne Identifizierung, vornehmen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken dann auf "Online-Dienste".
  • Klicken Sie auf "Antrage stellen". Auf der Eingangsseite des Antragsassistenten unter "Bitte wählen Sie" wählen Sie "Anträge online stellen bzw. zwischengespeicherten Antrag bearbeiten" und wählen auf der nächsten Seite das Thema "Versicherung" und dann den Antrag auf Kontenklärung.
  • Sie werden beim Ausfüllen elektronisch unterstützt und es werden Ihnen Erläuterungen und Hinweise angezeigt.
  • Je nachdem, welche Antworten Sie geben, werden Sie auf zusätzlich zu beantwortende Fragen oder auszufüllende Formulare hingewiesen. Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise entsprechend den Hinweisen bei.
  • Senden Sie diese Unterlagen an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Hochladen von Dokumenten und die elektronische Übermittlung sind zurzeit noch nicht möglich, so dass die Unterlagen per Post übersandt werden müssen.
  • Zum Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Feststellungsbescheid. In ihm sind alle für Sie erfassten Zeiten aufgeführt.

Möchten Sie die Klärung Ihres Rentenkontos online und mit Registrierung durchführen, brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine SIgnaturkarte:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und klicken Sie oben rechts auf "Online-Dienste"
  • Wählen Sie unter "Nutzen Sie unsere Online-Dienste mit Registrierung" eine Anmeldevariante.
  • Nachdem Sie sich angemeldet haben klicken Sie auf "Antrage stellen".
  • Wählen Sie auf der nächsten Seite das Thema "Versicherung" und dann den Antrag auf Kontenklärung.
  • Sie werden beim Ausfüllen des Antrags auf Kontenklärung elektronisch unterstützt und es werden Ihnen Erläuterungen und Hinweise angezeigt.
  • Je nachdem, welche Antworten Sie geben, werden Sie auf zusätzlich zu beantwortende Fragen oder auszufüllende Formulare hingewiesen.
  • Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise entsprechend den Hinweisen bei.
  • Senden Sie diese Unterlagen an Ihren Rentenversicherungsträger. Das Hochladen von Dokumenten und die elektronische Übermittlung sind zurzeit noch nicht möglich, so dass die Unterlagen per Post übersandt werden müssen.
  • Zum Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger einen Feststellungsbescheid. In ihm sind alle für Sie erfassten Zeiten aufgeführt.

Wenn Sie die Klärung Ihres Rentenkontos schriftlich durchführen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und landen Sie das Antragsformular herunter. Drucken Sie dieses aus und schicken es per Post an Ihren Rentenversicherungsträger.
  • Alternativ können Sie Ihren Rentenversicherungsträger telefonisch, per E-Mail oder per Post bitten, Ihnen die Antragsunterlagen per Post zuzuschicken.

keine

Hinweis: Um spätere Verzögerungen, beispielsweise bei einer Rentenantragstellung, zu vermeiden, sollten Sie einen entsprechenden Antrag bereits nach Erhalt der Spätaussiedlerbescheinigung stellen. Dies erleichtert Ihnen auch die Beschaffung von Beweismitteln.

keine

Je nach Beweislage und Umfang der Klärung unterschiedlich.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Anerkennung von Beitrags- und Anrechnungszeiten sind alle Unterlagen hilfreich, aus denen Art und Dauer der Beschäftigung oder deren entsprechende Unterbrechung hervorgeht. Das sind in erster Linie die Originalversicherungsunterlagen, beispielsweise:

    • Arbeitsbücher,
    • Versicherungsbücher,
    • Legitimationsbücher,
    • Arbeitgeberbescheinigungen und
    • Zeugnisse.

    Zusätzlich für die Anerkennung von:

    • Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten: die Geburtsurkunden der Kinder,
    • Rentenbezugszeit: der Rentenbescheid oder eine Rentenbescheinigung,
    • Zeiten der Leistung von Wehrdienst oder Ersatzdienst: Militärdienstbescheinigung.

    Zum Nachweis des Status als Spätaussiedler dient:

    • die Spätaussiedlerbescheinigung oder
    • der Vertriebenenausweis.

    Hinweis: Anhand der vorgelegten Unterlagen entscheidet der Rentenversicherungsträger im Einzelfall, ob eine Beitragszeit glaubhaft gemacht oder sogar nachgewiesen wurde. Für einen Nachweis darf kein Zweifel an der Richtigkeit der behaupteten Tatsache bestehen. Sind die Beitragszeiten nur glaubhaft gemacht, können die entsprechend den vorangegangenen Ausführungen ermittelten Werte nur zu fünf Sechsteln berücksichtigt werden.

  • § 149 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

AdresseDeutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
+49 234 304-0+49 234 304-0
+49 234 304-66050+49 234 304-66050

Deutsche Rentenversicherung Bund

AdresseDeutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 30 865-0+49 30 865-0
+49 30 865-27240+49 30 865-27240

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

AdresseDeutsche Rentenversicherung Nordbayern
Wittelsbacherring 11
95444 Bayreuth
+49 921 607-0+49 921 607-0
+49 921 607-398+49 921 607-398

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)