Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

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Leistung

Landratsämter und kreisfreie Städte können freiwillig ambulante Pflegedienste fördern.

Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.

  • ggf. Richtlinie zur Förde­rung von Investitionen ambulanter Pflegedienste
  • Art. 74 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)

Landratsamt Ansbach

AdresseLandratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0+49 981 468-0
+49 981 468-1119+49 981 468-1119

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)