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Was ist zu tun, wenn Sie eine Verpackung oder einen Behälter mit dem Strahlenwarnzeichen schwarzes ''Flügelrad auf gelbem Grund" finden?

Nachdem Sie nicht wissen können, ob in der Verpackung oder dem Behälter wirklich radioaktive Stoffe sind, berühren Sie den Fund nicht, halten Sie vorsichtshalber Abstand und informieren Sie bitte die nächste Polizeidienststelle. Die Polizei wird dann alles Weitere veranlassen (evtl. Absperrung und Information der zuständigen Stellen).

Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde ist für den Fund radioaktiver Stoffe in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Die Meldungen nimmt die nächstgelegene Polizeidienststelle entgegen.

  • § 168 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)

Polizeiinspektion Ansbach

AdressePolizeiinspektion Ansbach
Karlsplatz 6
91522 Ansbach
+49 981 9094-121+49 981 9094-121
+49 981 9094-120+49 981 9094-120

Bayerisches Landesamt für Umwelt

AdresseBayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
+49 821 9071-0+49 821 9071-0
+49 821 9071-5556+49 821 9071-5556

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)