Leistung
Namensänderungen und Umfirmierungen werden im Grundbuch auf Antrag nachvollzogen.
Ändert sich der Name oder die Firma der im Grundbuch als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eingetragenen (juristischen) Person z. B. aufgrund Eheschließung, können Sie dies dem Grundbuchamt unter Beifügung eines entsprechenden Nachweises mitteilen und die Berichtigung des im Grundbuch eingetragenen Namens beantragen.
Die Namensänderung ist dem Grundbuchamt durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen. Eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.
Ein möglicher Nachweis ist:
- Eheurkunde,
- beglaubigter Auszug aus dem Familienstammbuch,
- Bescheinigung des Standesamts über die Namensänderung,
- aktueller Handelsregisterauszug.
Eine Namensänderung ist gebührenfrei.
- § 13, 29 Grundbuchordnung (GBO)
Amtsgericht Ansbach
AdresseAmtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
+49 981 58-0+49 981 58-0
+49 981 58-405+49 981 58-405
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)