Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

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Sie benötigen eine Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m.

Sie müssen die Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m beim zuständigen Luftamt beantragen.

Eine Erlaubnis kann nach pflichtgemäßem Ermessen erteilt werden, wenn von der beantragten Nutzung des Luftraums keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. 

Bitte stellen Sie den Antrag mindestens eine Woche vor dem geplanten Abbrennen.

30,00 - 500,00 EUR

  • § 19 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
  • § 20 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

Regierung von Mittelfranken

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