Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

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Die Gesundheitsämter beraten über die bei Auslandsreisen empfehlenswerten Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung.

In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärzten und den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt.

Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung, geeigneter Gesundheitszustand des Impflings.

Abhängig von der jeweiligen Impfung.

Die Kosten für Reiseimpfungen werden im Allgemeinen von den Krankenkassen nicht getragen.

  • Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)

  • Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes

Landratsamt Ansbach

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)