Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

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Leistung

Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.

Der Ausbildungsbericht einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) muss folgendes enthalten:

  • Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
  • Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
  • Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
  • Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
  • Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
  • besondere Vorkommnisse

Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.

keine

  • § 31 Abs. 2 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Regierung von Mittelfranken

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)