Leistung
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen, in denen sozial benachteiligte bzw. individuell beeinträchtigte junge Menschen ausgebildet werden. Ziel der Maßnahmen ist ein gelingender Übergang von der Schule in den Beruf und die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Ziel
Junge Menschen, die wegen sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen besondere Schwierigkeiten haben, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden, sollen beruflich und sozial eingegliedert werden.
Gegenstand
Gefördert werden Projekte, jedoch keine Einzelpersonen oder Institutionen. Die Projekte müssen so angelegt sein, dass die jungen Teilnehmenden, die besonders schwierige Startbedingungen haben, passgenau unterstützt werden, damit sie anschließend in Arbeit, Ausbildung oder Beruf einmünden können.
Zuwendungsempfänger
Eine Förderung können juristische und natürliche Personen des öffentlichen und des privaten Rechts beantragen.
Art und Höhe
Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus Landesmitteln des Freistaats Bayern.
Das Konzept für die geplante Maßnahme muss geeignet und erfolgversprechend sein. Es muss dem regionalen Bedarf entsprechen.
Die antragsstellenden Projektträger müssen zuverlässig und leistungsfähig sein (sowohl finanziell, als auch personell). Nachweise zu Referenzen, zertifiziertem Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sind vorzulegen.
Bitte nehmen Sie vor einer Antragstellung frühzeitig Kontakt zu den Ansprechpartnern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales auf. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie unter "Weiterführende Links".
Die Anträge auf Förderung sind beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einzureichen.
Details zur Antragstellung und zum Verfahren finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" und "Weiterführende Links".
Die Bearbeitungsdauer hängt ganz wesentlich davon ab, ob die Unterlagen richtig und vollständig sind. Mit Bearbeitungszeiten nicht unter drei Monaten müssen Sie rechnen.
- Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".
- Richtlinie zur Förderung der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS-Richtlinie)