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Leistung

Der Freistaat Bayern fördert Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende im Rahmen eines Modellprojekts.

Zweck

Zweck der Zuwendung ist die möglichst flächendeckend bayernweite Förderung von Alphabetisierungskursen für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber mit einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern von unter zwei Jahren. Ziel ist es, diesen Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Fähigkeit zu vermitteln, die deutsche Sprache zu lesen und zu schreiben.

Gegenstand

Gefördert werden Alphabetisierungskurse für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren).  

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein.

Zuwendungsfähige Kosten

  • Kostenposition 1: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) 35 Euro (Pauschale)
  • Kostenposition 2: Je nachgewiesener Projektleiterstunde (= 60 Minuten) 40 Euro (Pauschale). Abhängig vom Umfang des Kurses (100, 200 oder 300 Unterrichtseinheiten) können maximal bis zu 20 Projektleiterstunden pro Kurs gefördert werden.
  • Kostenposition 3: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit 35 Euro (Pauschale) für sozialpädagogische Betreuung. Abhängig vom Umfang des Kurses (100, 200 oder 300 Unterrichtseinheiten) können für die sozialpädagogische Betreuung zusätzlich maximal bis zu 50 Unterrichtseinheiten pro Kurs gefördert werden.
  • Kostenposition 4: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) 5 Euro (Pauschale) für Ausstattungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmaterial
  • Kostenposition 5: Indirekte Kosten sind pauschal in Höhe von 12% der direkten Kosten (Kostenposition 1–4) förderfähig.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann höchstens 90 % der förderfähigen pauschalen Gesamtkosten betragen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 10% betragen.

  • Zielgruppe sind alle Ausländer ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind; außerdem alle Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlinge, subsidär Schutzberechtigten, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG bzw. entsprechender Fiktionsbescheinigung sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG bzw. entsprechender Aufnahmeerklärung der Bundesrepublik Deutschland, die jeweils noch keine zwei Jahre ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben (enge Zielgruppe).
  • Besteht tatsächlich ein anderweitiger Zugang zu Alphabetisierungskursen, insbesondere zu speziellen Integrationskursen, sind diese Angebote vorrangig in Anspruch zu nehmen.
  • Sofern ein Teilnehmer Zugang zu schulischen Bildungsangeboten hat, kann er dennoch Teilnehmer an einem Alphabetisierungskurs sein, sofern die Teilnahme an dem schulischen Angebot dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dieses Modellprojekt ist von der vorstehend definierten Zielgruppe vorrangig gegenüber dem Förderprogramm „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ des StMUK in Anspruch zu nehmen.
  • Personen aus sicheren Herkunftsländern nach § 29a AsylG und Anlage II zum Asylgesetz sind nicht teilnahmeberechtigt.
  • Der Zuwendungsempfänger muss ein Konzept vorlegen, welches den allgemeinen Intentionen des Förderprojekts entspricht und evtl. besondere örtliche Gegebenheiten in Bezug auf die Kursteilnehmer berücksichtigt.
  • Ein Kurs ist erst ab Teilnehmerzahl von mindestens fünf Teilnehmern förderfähig.
  • Ein Kurs ist für 100, für 200 oder für 300 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten zu konzipieren, in diesem Rahmen sind auch Lern- und Leistungsstand der Teilnehmer zu beurteilen. Bis zu 15 v. H. der Unterrichtseinheiten können mit alternativen Lernmethoden (z. B. im Online-Format) abgehalten werden. Soweit der Kurs Unterrichtseinheiten zum Ausgleich von Grundbildungsdefiziten im mathematischen und wirtschaftlichen Bereich (z. B. Umgang mit Geld) umfasst, haben diese im Rahmen des regulären Unterrichts zu erfolgen. Ausnahmsweise gilt für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 die Möglichkeit einer Kursdurchführung mit bis zu max. 30 % mit alternativen Lehrmethoden (online-Format).
  • Die Lehrkräfte müssen ein abgeschlossenes pädagogisches Studium oder ein abgeschlossenes Studium "Deutsch als Zweitsprache" oder "Deutsch als Fremdsprache" oder Berufserfahrung im Grundbildungs- oder sprachlichen Bereich vorweisen.
  • Der Zuwendungsempfänger muss Klassenbuch und Teilnehmerliste führen.

Für den Vollzug des Projekts sowie das Bewilligungs-, Verwendungsnachweis- und Rückforderungsverfahren ist die Regierung von Niederbayern sachlich zuständig.

Der Antrag auf Zuwendung ist bei der Regierung von Niederbayern in schriftlicher Form oder über das Online-Verfahren einzureichen.

Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2023.

keine

ca. 4 Wochen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Projektkonzept
    • Referenzen des Projektträgers oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel
      Hierfür genügt auch die Eigenschaft als staatlich anerkannter Träger der Erwachsenenbildung nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (EBFöG).
    • Nachweise über Qualifikationen des eingesetzten Lehrpersonals
    • Kontaktliste Akteure / Institutionen
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Teilnehmerliste

  • Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Modellprojekt "Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende" - Fördereckpunkte (Stand: 14.11.2022)

Regierung von Niederbayern

AdresseRegierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01+49 871 808-01

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)