Leistung
Auch bei der Überwachung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wirken die Kreisverwaltungsbehörden durch Überwachung und Beratung der entsprechenden Betriebe mit.
Im Einzelnen sind folgende Aufgaben zu nennen:
- Überwachung von Verarbeitungsbetrieben, Zwischenbehandlungsbetrieben, Lagerbetrieben, Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen, Fettverarbeitungsbetrieben, Biogasanlagen, Kompostieranlagen, Heimtierfutterbetrieben, Betrieben, die tierische Nebenprodukte verfüttern, Sammelstellen für tierische Nebenprodukte, Tierfriedhöfen, Pasteurisierungsanlagen, Verwendern zu Diagnose-, Lehr- und Forschungszwecken, Herstellern und Verwendern von organischen Düngemitteln, Händlern, Molkereien und Beförderern tierischer Nebenprodukte.
- Überwachung von Betrieben, die Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu Futtermitteln oder zu pharmazeutischen oder technischen Erzeugnissen verarbeiten.
- Validierung und Kontrolle der Prozessanforderungen und Methoden in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte.
- § 12 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
Landratsamt Ansbach
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)