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Zum Besuch einer Fachschule ist eine Anmeldung erforderlich.

Die Fachschule dauert 1 bis 4 Schuljahre, teilweise in Teilzeitunterricht, in verschiedenen Ausbildungsrichtungen. 

Mögliche Abschlüsse sind: Staatliche Abschlussprüfung oder Meisterprüfung, Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife (Ergänzungsprüfung), Fachschulreife.

Es gibt folgende Fachschulen:

  • Technikerschulen mit den Fachrichtungen
    • Augenoptik
    • Bautechnik
    • Bekleidungstechnik
    • Biotechnik
    • Chemietechnik
    • Druck- und Medientechnik
    • Elektrotechnik
    • Fahrzeugtechnik und Elektromobilität
    • Farb- und Lacktechnik
    • Fleischertechnik
    • Galvanotechnik
    • Glasbautechnik
    • Glastechnik
    • Holztechnik
    • Informatiktechnik
    • Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie
    • Lebensmittelverarbeitungstechnik
    • Maschinenbautechnik
    • Mechatroniktechnik
    • Metallbautechnik
    • Papiertechnik
    • Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
    • Steintechnik
    • Textiltechnik
    • Umweltschutztechnik und regenerative Energien
    • Werkstoff- und Prüftechnik

Im Vollzeitunterricht dauert hier der Schulbesuch zwei Jahre, im Teilzeitunterricht entsprechend länger. Es wird der Abschluss als staatlich geprüfter Techniker verliehen.

  • Meisterschulen (in der Regel 1-jährig) für
    • Bauhandwerker
    • Brauereitechnik
    • Buchbindetechnik
    • Elektrotechnik
    • Feinwerkmechaniker
    • Floristik
    • Fotografie
    • Friseure
    • Geigenbau
    • Gold- und Silberschmiede
    • Holzbildhauer
    • Industriemeister (Elektrotechnik, Metall)
    • Informationstechnik
    • Installateur- und Heizungsbauer
    • Keramik
    • Konditoren
    • Landmaschinenmechaniker
    • Maler- und Lackiererhandwerk
    • Metallbauer
    • Mode
    • Orthopädietechnik
    • Schneidwerkzeugmechaniker
    • Schreiner
    • Steinmetze und Steinbildhauer
    • Straßenbau
    • Vergolder
    • Zahntechniker


Neben diesen Schulen bieten die Kammern und Innungen eine große Zahl von Vorbereitungslehrgängen auf die Meisterprüfung an, die nicht in der Zuständigkeit des Kultusministerium liegen.

  • Kaufmännische Fachschulen für
    • Holzbetriebswirtschaft
    • Textilbetriebswirtschaft
    • Wirtschaftsinformatik

Bei Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung wird die entsprechende Berufsbezeichnung verliehen.

  • Hauswirtschaftliche und sozialpflegerische Fachschulen für
    • Familienpflege
    • Heilerziehungspflege
    • Heilerziehungspflegehilfe
    • Hotel- und Gaststättengewerbe

Je nach Ausbildungsrichtung dauert der Schulbesuch in Vollzeitform bis zu drei Jahre.
 

  • Weitere Fachschulen für
    • Blumenkunst
    • Produktdesign
    • Produktdesign Glasgestaltung
    • Keramikdesign
    • Mode (Schnitt und Entwurf)
    • Modellistik
    • Werklehrer im sozialen Bereich


Bei Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung wird die entsprechende Berufsbezeichnung verliehen.
 

  • Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen
    Sie gehören zum Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Alle weiteren Informationen sind dort erhältlich.

Aufnahmebedingungen:

  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und
  • in der Regel eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit
  • ggf. Mittelschulabschluss/Mittlerer Schulabschluss

Sie müssen sich bei der Fachschule anmelden.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

AdresseBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstr. 2
80333 München
+49 89 2186-0+49 89 2186-0
+49 89 2186-2800+49 89 2186-2800

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)