Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

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Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

  • §§ 8 ff. Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG)
  • Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße

Gemeinde Sachsen b.Ansbach

AdresseGemeinde Sachsen b.Ansbach
Hauptstr. 22
91623 Sachsen b.Ansbach
+49 9827 9220-0+49 9827 9220-0
+49 9827 9220-320+49 9827 9220-320

Gemeinde Sachsen b.AnsbachOrt
Hauptstr. 22
91623 Sachsen b.Ansbach

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)