Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Sachsen b.Ansbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Sachsen b.Ansbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Dienstleistungen

Leistung

Der Freistaat Bayern fördert die Produktion und Entwicklung hochwertiger und gewaltfreier Computer- und Videospiele aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.

Zweck

Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich. Die Förderung soll die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter unterstützen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.

Ein besonderes Augenmerk wird auf die Nachwuchsförderung gelegt.

Gegenstand

Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen:

  1. Konzeptentwicklung: Förderung der Entwicklung eines Spielekonzepts 
  2. Prototypenentwicklung; Förderung der Entwicklung eines Prototyps 
  3. Produktion: Förderung der Produktion eines Computerspiels 

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind alle projektbezogenen, erforderlichen und angemessenen Ausgaben für die Entwicklung oder Herstellung des Vorhabens. Die Ausgaben müssen branchenüblich sowie wirtschaftlich und sparsam kalkuliert sein. Ein kalkulierter Gewinn ist nicht zuwendungsfähig. Pauschale Gemeinkosten sowie eine Überschreitungsreserve können jeweils bis zu 10 % berücksichtigt werden.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Konzeptentwicklung: 

Für die Konzeptentwicklung kann ein Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt werden. 

Der Zuschuss darf im Einzelfall folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:

  1. bis zu 20 000 Euro für einen Antragsteller, dessen Team aus mindestens zwei Personen mit mindestens zwei unterschiedlichen Qualifikationen (z. B. Technik und Grafik) besteht und der bislang nicht mehr als ein Spiel entwickelt und mit Gewinnerzielungsabsicht veröffentlicht hat. Ein Antrag nach diesem Spiegelstrich kann höchstens zwei Mal gestellt werden.
  2. Bis zu 30 000 Euro für einen Antragsteller, der bereits mindestens zwei Spiele entwickelt und mit Gewinnerzielungsabsicht veröffentlicht hat.

Prototypenentwicklung:

  • Für die Entwicklung eines Prototyps, kann der Antragsteller entweder eine Zuwendung als Zuschuss oder als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen im Wege der Anteilfinanzierung beantragen.
  • Zuschuss: Der Zuschuss aus bayerischen Haushaltsmitteln kann bis zu 80 v.H. der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch 100 000 Euro je Vorhaben betragen.
  • Darlehen: Das Darlehen aus bayerischen Haushaltsmitteln kann bis zu 80 v. H. der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens  jedoch 200 000 Euro je Vorhaben betragen. Das Darlehen ist bei Markteinführung oder Veräußerung der Rechte an dem geförderten Prototyp zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung endet fünf Jahre nach Auszahlung der letzten Darlehensrate durch die LfA Förderbank Bayern.

Produktion:

  • Für die Herstellung eines Spiels kann ein bedingt rückzahlbares und verzinsliches  Darlehen im Wege der Anteilfinanzierung gewährt werden. Die Pflicht zur  Zahlung eines Zinses endet nach Ablauf des zwölften Monats ab Markteintritt des  geförderten Spiels. Nach dem Ende der Pflicht zur Zahlung eines Zinses wird das  Darlehen zinslos gewährt.
  • Die Herstellung eines Spiels kann mit bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen  Ausgaben, höchstens aber mit 500 000 Euro aus Haushaltsmitteln des  Freistaats Bayern gefördert werden, wenn der Rückfluss des Darlehens aus einer  Vermarktung des Spiels auf dem nationalen oder internationalen Markt möglich  erscheint.

1. Kosten des Projekts:

  • Die Kosten müssen normal für die Branche sein und sparsam kalkuliert werden.
  • Der Fördervertrag kann erst abgeschlossen werden, wenn die gesamte Finanzierung des Projekts gesichert ist.

2. Zinsen bei Darlehen:

  • Der Zinssatz richtet sich nach der aktuellen Marktlage.
  • Der genaue Zinssatz wird im Vertrag mitgeteilt.

3. Erste Auszahlung:

  • Für die erste Zahlung muss das Unternehmen einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.

4. Projektstart:

  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben, wenn der Antrag gestellt wird.
  • Die Zustimmung für einen vorzeitigen Projektstart gilt ab Eingang des vollständigen Antrags.

5. Qualität und Gesetzeskonformität:

  • Das Projekt muss qualitativ hochwertig und wirtschaftlich sinnvoll sein.
  • Es werden keine Projekte gefördert, die gegen Gesetze oder die Verfassung verstoßen oder anstößig sind.
  • Spiele dürfen höchstens eine Altersfreigabe "ab 16 Jahren" haben.

6. Subunternehmer:

  • Maximal 50% der anerkannten Kosten dürfen an Subunternehmer vergeben werden.

7. Antrag und Nachweise:

  • Im Antrag muss erklärt werden, welche Förderkriterien erfüllt sind.
  • Nach Fertigstellung muss eine Kopie des Projekts zur Archivierung eingereicht werden.

8. Hinweis auf Förderung:

  • In den Credits des Spiels muss auf die Förderung durch den Freistaat Bayern hingewiesen werden.

9. Kombinierte Fördermittel:

  • Fördermittel können mit anderen Förderungen kombiniert werden, solange gesetzliche Höchstgrenzen eingehalten werden.
  • Keine Förderung, wenn bereits andere Mittel des Freistaats Bayern genutzt werden.

10. Unternehmen in Schwierigkeiten:

  • Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten oder die frühere Rückforderungen nicht erfüllt haben, bekommen keine Förderung.

Ausschlusskriterien:

  • Studierende, die in einem Bachelorstudiengang in Vollzeit eingeschrieben sind und Schüler sind nicht antragsberechtigt. 
  • Für sämtliche Führungs- und Schlüsselpositionen im Team des Antragstellers  (Lead-Positionen) ist der Nachweis eines abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudiums (z. B. Bachelor), einer vergleichbaren Ausbildung oder einer  gleichwertigen einschlägigen Berufserfahrung erforderlich. Studierende, die in  einem Bachelorstudiengang in Vollzeit eingeschrieben sind, und Schüler dürfen  keine Lead Positionen im Team des Antragstellers einnehmen. Für Einzelpersonen  gilt das Erfordernis der o. g. Nachweise entsprechend.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die gegen die Verfassung oder die Gesetze  verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen oder sexuelle Vorgänge  oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellen. 
  • Es werden nur Spiele gefördert, die eine Altersfreigabe höchstens bis  "ab 16 Jahren" (USK) erwarten lassen bzw. entsprechende Einstufungen anderer  geltender Kontrollsysteme (wie z. B. IARC) für den deutschen Markt. 

Näheres siehe Richtlinien sowie Internetseite des FFF Bayern.

Der Antrag muss bei der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen. Die Beantragung an sich ist kostenfrei. Im Falle einer Bewilligung der Förderung werden 3% der beantragten Fördersumme durch die LfA als Abwicklungskosten erhoben. Bitte melden Sie sich frühzeitig vor Antragstellung bei den zuständigen Förderreferenten, diese beraten Sie gerne.

(Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen  worden sein. Ab Eingang des Förderantrag ist der vorzeitige Vorhabenbeginn (auf eigenes Risiko) automatisch zulässig. Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt im Falle einer späteren Förderung die (zuwendungsfähigen) Kosten für die Entwicklung und Bearbeitung des Projekts in der Kalkulation anerkannt werden können.)

Die Antragsfrist beträgt 2 Tag(e). Der Antrag muss dem FFF Bayern spätestens zwei Werktage nach dem jeweiligen Stichtag bis 24 Uhr (per Antragsportal) vorliegen. Anträge, die bis zu den vorgegebenen Stichtagen eingegangen sind, werden automatisch in die nächste Sitzung aufgenommen. Die Stichtage für 2025 sind: 11. Februar 2025 (Sitzung: 27. März 2025), 10. Juni 2025 (Sitzung: 22. Juli 2025) und 21. Oktober 2025 (Sitzung: 26. November 2025).

Es fallen keine Kosten an.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 6 Woch(en) bis zu 8 Woch(en) zu rechnen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Projektbeschreibung: Elevator Pitch, Inhalte/Vision, Projektüberblick, ggf. Beschreibung der geplanten Konzeptarbeit
    • Kalkulation: Alle Positionen in der Kalkulation sind als Nettokosten anzugeben. Außerdem ist deutlich anzugeben, welche Kosten in Bayern entstehen.
    • Finanzierungsplan
    • Kulturtest
    • weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich

  • Bayerische Richtlinie für die Förderung digitaler Spiele

FilmFernsehFonds Bayern GmbH

AdresseFilmFernsehFonds Bayern GmbH
Sonnenstraße 21
80331 München
+49 89 544602-0+49 89 544602-0
+49 89 544602-21+49 89 544602-21

Bayerisches Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)