Leistung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.
Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?
Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.
Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.
Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.
Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
- § 177 Strafgesetzbuch (StGB)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Polizeipräsidium Mittelfranken
AdressePolizeipräsidium Mittelfranken
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
+49 911 2112-0+49 911 2112-0
+49 911 2112-1005+49 911 2112-1005
Polizeiinspektion Ansbach
AdressePolizeiinspektion Ansbach
Karlsplatz 6
91522 Ansbach
+49 981 9094-121+49 981 9094-121
+49 981 9094-120+49 981 9094-120
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)