Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

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Leistung

Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige.

Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

kostenlose Anzeigenerstattung

  • Personalausweis oder Reisepass

  • §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)

Polizeiinspektion Ansbach

AdressePolizeiinspektion Ansbach
Karlsplatz 6
91522 Ansbach
+49 981 9094-121+49 981 9094-121
+49 981 9094-120+49 981 9094-120

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)