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Menschliche Gesundheit hängt auch von einem breiten Spektrum untersch. Umweltfaktoren ab. Um den gegenwärtigen und zukünftigen Generationen das für jedermann erstrebenswerte Ziel "in Gesundheit alt werden" ermöglichen zu können, ist eine gesunde Umwelt Grundvoraussetzung.

Die fortlaufende Identifikation gesundheitsförderlicher, ebenso wie gesundheitsgefährdender und gesundheitsschädlicher Umwelteinflüsse ist dazu notwendig. Nur so kann erforderlicher Korrekturbedarf erkannt und umgesetzt werden.

Die Aufgabe, Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die menschliche Gesundheit zu erfassen und zu bewerten, obliegt im Bereich der staatlichen Verwaltung den jeweiligen Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese leisten hierzu einen wichtigen Beitrag, z.B. durch fortlaufende Kontrollen der Qualität von Trink- und Badewasser, der Hygiene auf Kinderspielplätzen oder der Hygiene in Schulen und Kindergärten. Sie klären überdies die Bevölkerung in umweltmedizinischen Fragen auf und informieren über Personen, Einrichtungen und Stellen, die umweltmedizinische Leistungen erbringen.

Bedeutsam ist deren Mitwirkung bei umweltepidemiologischen Studien und der Durchführung fachspezifischer Erhebungen und Untersuchungen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Daraus können Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsförderung abgeleitet werden.

Umwelthygienische Begutachtungen durch die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte werden meist anlassbezogen bzw. in Verwaltungsverfahren durchgeführt. Hierzu gehören Begutachtungen, beispielsweise im Rahmen der Bauleitplanung, bei der Beurteilung der Innenraumluftqualität in öffentlichen Gebäuden oder bei der Beurteilung von Altlasten.

Zur Gesundheitsförderung gehört das Bemühen um eine gesunde Lebensumwelt. Um dieses Ziel in die Praxis umsetzen zu können, sind spezielle umweltorientierte Konzepte und Methoden erforderlich, die das übliche Spektrum der Gesundheitsförderung ergänzen.

  • Art. 7 und 13 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
  • Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
  • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
  • Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bayerisches Bodenschutzgesetz - BayBodSchG)

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)