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Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet über die Eintragung in das Verzeichnis auswärtiger Gesellschaften.

Auswärtige Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnungen "Architektin/Architekt", "Innenarchitektin/Innenarchitekt", "Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt" und "Stadtplanerin/Stadtplaner" führen, wenn sie hierzu nach dem Recht ihres Herkunftsstaates befugt sind. Die auswärtigen Gesellschaften, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland in einem Gesellschaftsverzeichnis eingetragen sind, haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher anzuzeigen. Sie werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet über die Eintragung in das entsprechende Verzeichnis.

  • Befugnis nach dem Recht des Herkunftsstaats, die Berufsbezeichnung im Namen der Gesellschaft zu führen
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u. a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern,

  • für den Antragsteller: keine; vor Aufnahme der Tätigkeit Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

keine

  • Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister

  • Art. 1, 2, 8 und 11 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
  • Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)
  • Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer

Bayerische Architektenkammer

AdresseBayerische Architektenkammer
Waisenhausstr. 4
80637 München
+49 89 139880-0+49 89 139880-0
+49 89 139880-55+49 89 139880-55

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)