Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

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Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen.

Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.

Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

  • Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Gemeinde Sachsen b.Ansbach

AdresseGemeinde Sachsen b.Ansbach
Hauptstr. 22
91623 Sachsen b.Ansbach
+49 9827 9220-0+49 9827 9220-0
+49 9827 9220-320+49 9827 9220-320

Gemeinde Sachsen b.AnsbachOrt
Hauptstr. 22
91623 Sachsen b.Ansbach

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)