Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

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Leistung

Sie erhalten nach der Anmeldung einen Büchereiausweis oder Bibliotheksausweis. Für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek müssen Sie in der Regel eine Gebühr bezahlen.

Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.

Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.

Sie erhalten den Ausweis, wenn Sie sich bei einer Bibliothek oder Bücherei anmelden.

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Die Gebühren sind in der Satzung festgelegt.

Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.

  • Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Gemeinde Sachsen b.Ansbach

AdresseGemeinde Sachsen b.Ansbach
Hauptstr. 22
91623 Sachsen b.Ansbach
+49 9827 9220-0+49 9827 9220-0
+49 9827 9220-320+49 9827 9220-320

Gemeinde Sachsen b.AnsbachOrt
Hauptstr. 22
91623 Sachsen b.Ansbach

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