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Zur Heimatpflege gehört die Pflege von Volksmusik, -lied und -tanz. Die Volksmusikpflege und -forschung ist vielerorts Aufgabe der Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger. Teilweise sind in den Kommunen zusätzliche Volksmusikpflegerinnen und Volksmusikpfleger bestellt.  

Volksmusik, -lied und -tanz sind ein bedeutender Teil der Alltags- und Festkultur. In ihren regional unterschiedlichen Ausprägungen wirken sie identitätsstiftend und schaffen einen unmittelbaren Heimatbezug.

 

Aufgabe der Volksmusikpflege ist es hierbei, diese traditionellen Formen der Musik und des Tanzes zu erfassen, zu dokumentieren und weiterzugeben. Darüber hinaus soll sie Menschen aller Generationen zu eigener musikalischer Betätigung und zu kreativem Umgang mit überlieferten Texten, Melodien und Tänzen anregen. Über die Traditionspflege hinaus eröffnet die Volksmusik breiten Bevölkerungsschichten eine Vielzahl zeitgemäßer Ausdrucksformen und ermöglicht einen gesellschaftsübergreifenden oder interkulturellen Austausch. Volksmusikpflegerinnen und Volksmusikpfleger nehmen somit auch eine Vermittlerfunktion zwischen traditioneller Musik und anderen musikalischen Strömungen ein.

 

 

 

 

  • Richtlinie über die Heimatpflege in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Großen Kreisstädten

Landratsamt Ansbach

AdresseLandratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)