Leistung
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
- Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Gemeinde Sachsen b.Ansbach
AdresseGemeinde Sachsen b.Ansbach
Hauptstr. 22
91623 Sachsen b.Ansbach
+49 9827 9220-0+49 9827 9220-0
+49 9827 9220-320+49 9827 9220-320
Gemeinde Sachsen b.AnsbachOrt
Hauptstr. 22
91623 Sachsen b.Ansbach
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