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Die Überwachung von Tierhaltern bezüglich der Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Qualität der gewonnenen Lebensmittel.

Den Anforderungskatalog aus arzneimittelrechtlichen Vorschriften für Halter von Lebensmittel liefernden Tieren finden Sie unter "Weiterführende Links".

  • Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG
  • Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz – TAMG)

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)