Leistung
Sie können sich über die Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen in Bayern informieren.
In Bayern gibt es 17 staatliche und 7 nicht-staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen (vormals Fachhochschulen; im Folgenden: HaW/TH); Fachhochschulstudiengänge bieten außerdem die Universität der Bundeswehr München und die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt an. Damit ist an insgesamt 26 Standorten in allen Landesteilen Bayerns ein wohnortnahes Studium an einer HaW/TH möglich. Hinzu kommen weitere regionale Studienangebote, die im Rahmen der wissenschaftsgestützten Struktur- und Regionalisierungsstrategie der Staatsregierung seit 2014 auf- und ausgebaut werden.
Ein Studium an einer HaW/TH zeichnet sich durch den ausgeprägten Praxisbezug der Lehre und die Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt aus. Alle Professoren und Professorinnen verfügen neben ihrer wissenschaftlichen Qualifikation über eine mehrjährige Berufspraxis. Die Studierenden werden in praktischen Studiensemestern frühzeitig mit den Anforderungen der Arbeitswelt vertraut und beschäftigen sich bereits während des Studiums intensiv mit konkreten Fragestellungen aus der beruflichen Praxis.
Die Studienangebote richten sich daher insbesondere an Studieninteressierte, die mit wissenschaftlichen Methoden vor allem handlungsorientiert und ergebnisnah arbeiten wollen.
Die HaW/TH bieten in der Regel Bachelor- und Masterstudiengänge an. Bachelorstudiengänge führen zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt grundsätzlich sieben Semester, davon in der Regel ein praktisches Studiensemester. Das Studium schließt mit einem Bachelorgrad ab, z.B. "Bachelor of Engineering (B.Eng.)".
Masterstudiengänge führen zu einem zweiten Hochschulabschluss. Sie setzen entweder direkt auf dem ersten Hochschulabschluss auf oder können als weiterbildender Masterstudiengang (Weiterbildungsstudiengänge) nach einer an den ersten Hochschulabschluss anschließenden Berufspraxis aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit beträgt drei oder vier Semester. Das Studium schließt mit einem Mastergrad ab, z. B. "Master of Engineering (M.Eng.)".
Weitere Informationen zu den bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Technischen Hochschulen und ihren Studienangeboten finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (siehe "Weiterführende Links").
Das Studium in einem Bachelorstudiengang setzt die Fachhochschulreife oder die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife voraus. Auch Absolventinnen der Meisterprüfung, der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen sowie von Fachschulen und Fachakademien können unter bestimmten Voraussetzungen an einer HaW/TH studieren.
Die HaW/TH können für einzelne Studiengänge zusätzlich eine der gewählten Fachrichtung entsprechende Ausbildung in einem Ausbildungsberuf oder eine praktische Tätigkeit (Vorpraxis) verlangen. Weiterqualifizierende Bachelorstudiengänge setzen den Abschluss einer Berufsausbildung voraus.
Für Studiengänge der Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Architektur und Inneneinrichtung muss zum Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung zusätzlich eine Eignungsprüfung bestanden werden.
Das Studium in einem Masterstudiengang setzt einen ersten Hochschulabschluss voraus; weiterbildende Masterstudiengänge setzen zusätzlich eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus.Die Hochschulen können darüber hinaus weitere Zugangsvoraussetzungen festlegen.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studienamt u.ä.) der jeweiligen HaW/TH.
Das Studium an einer HaW/TH beginnt in der Regel im Wintersemester (1. Oktober).
Die Festlegung des Studienjahrs, des Semesters sowie der Vorlesungs- und Unterrichtszeit erfolgt durch die Hochschulen. Bitte informieren Sie sich dort rechtzeitig.
In allen Studiengängen ist eine Einschreibung zum Studium erforderlich (Immatrikulation).
Für eine Reihe von Studiengängen ist vor der Einschreibung eine formelle Zulassung erforderlich (zulassungsbeschränkte Studiengänge). In diesen Fällen gibt es unbedingt einzuhaltende Ausschlussfristen für den Eingang des Zulassungsantrags bei der Hochschule.
Die bei manchen Studiengängen erforderlichen Eignungsprüfungen liegen möglicherweise noch vor diesem Termin. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule nach den jeweils gültigen Fristen.
In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen kann die Hochschule vor der Einschreibung eine Voranmeldung verlangen.
An einigen HaW/TH ist in einigen Studiengängen ein Studienbeginn auch im Sommersemester (15. März) möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen HaW/TH.
Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (Master), sind grundsätzlich abgabenfrei.
Weiterbildung: Für die Teilnahme von Studierenden und nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 BayHIG immatrikulierten Personen an Angeboten der Weiterbildung nach Art. 78 BayHIG erheben die Hochschulen Gebühren; von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Angeboten der Weiterbildung, die weder Studierende noch nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 BayHIG immatrikulierte Personen sind, sowie von Studierenden, die überwiegend an Studienangeboten an einem ausländischen Standort außerhalb der Europäischen Union teilnehmen, wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.
Berufsbegleitendes Studium: Die Hochschulen können für Studiengänge, die unabhängig von einer vorherigen Berufsausbildung berufsbegleitend oder die ausbildungsbegleitend bzw. für Personen mit einer laufenden Berufsausbildung angeboten werden, entsprechend dem erhöhten Aufwand für diese Formate Gebühren erheben. Macht die Hochschule von der Gebührenerhebungsmöglichkeit Gebrauch, so besteht der erhöhte Aufwand aus den zusätzlichen, für die Konzeption und Durchführung solcher Veranstaltungen entstehenden Personal- und Sachkosten.
Jeder Studierende, der an einer bayerischen staatlichen Hochschule eingeschrieben ist, muss pro Semester einen Grundbeitrag (Studentenwerksbeitrag) sowie ggf. einen sog. Solidarbeitrag für das Semesterticket im jeweiligen ÖPNV-Verkehrsverbund entrichten. Die Beiträge werden von der jeweiligen Hochschule erhoben und müssen vor der Immatrikulation entrichtet sein. Die Beitragspflichtigkeit von Studierenden an nichtstaatlichen Hochschulen richtet sich danach, ob die jeweilige nichtstaatliche Hochschule durch ein Studierendenwerk betreut wird und in eine Semesterticketvereinbarung einbezogen ist.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.
- Unterlagen für die Bewerbung um einen Studienplatz bzw. Immatrikulation für den jeweiligen Studiengang erhalten Sie direkt bei den zuständigen Stellen (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.
- Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern (Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz - BayHZG)
- Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung - HZV)
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
- Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV)