Leistung
Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.
Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.
Die Schulleitung stellt dazu einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt.
keine
Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.
- § 20 Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO)
- Art. 8 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)
Landratsamt Ansbach
AdresseLandratsamt Ansbach
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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)