Leistung
Sie können sich für Fragen und Auskünfte zu Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt wenden.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten. Er informiert z. B. darüber, wie man sich im Ernstfall verhalten soll, wie die Übertragungswege sind und wie groß die Ansteckungsgefahr ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren zur Vorbeugung und beraten beim Auftreten einer Infektionskrankheit wie z. B. Salmonellose, Hepatitis A, B und C, Meningitis, Scharlach, Masern und Windpocken über Hygiene-Vorgaben sowie korrekte Verhaltensweisen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Neben allgemeinen Auskünften zu Infektionskrankheiten wird auch schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und in bestimmten Fällen auch kostenlose Untersuchungen (z.B. auf HIV/AIDS) angeboten.
Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf, erfolgt die Bearbeitung vorrangig.
- §§ 6 ff. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)