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Die Bayerische Staatskanzlei ist die oberste Landesbehörde im Freistaat Bayern. Geleitet von einem Kabinettsmitglied im Ministerrang unterstützt sie den Ministerpräsidenten sowie die Staatsregierung bei ihrer Amtsführung und koordiniert die Tätigkeit der Ministerien.

Im Artikel 52 der Bayerischen Verfassung heißt es: "Zur Unterstützung des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben besteht eine Staatskanzlei." Detailliert werden ihre Aufgaben in der "Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung" beschrieben.


Die Bayerische Staatskanzlei

  • unterstützt den Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien der Politik unter Mitwirkung der beteiligten Staatsministerien,
  • koordiniert die Tätigkeit der Staatsministerien,
  • bereitet Ministerratssitzungen und Beschlüsse der Staatsregierung vor,
  • bearbeitet Anträge, Erklärungen und Entscheidungen des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung,
  • informieren die Öffentlichkeit über die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung,
  • koordiniert die Rechtssetzung, beispielsweise die Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen,
  • ist zuständig für die Behandlung von Landtagsbeschlüsse,
  • schließt Staatsverträge und Verwaltungsabkommen mit den Regierungen anderer Länder ab,
  • nimmt Aufgaben rund um die Beziehung zwischen dem Freistaat Bayern, der Bundeswehr und ausländischen Streitkräften,
  • vertritt Bayern nach außen,
  • pflegt Kontakte zu Oberhäuptern und Regierungen außerdeutscher Staaten sowie zu ausländischen Vertretungen in Bayern,
  • ist verantwortlich für Staatsbesuche und Staatsempfänge,
  • organisiert die Verleihung von Auszeichnungen des Ministerpräsidenten,
  • wirkt bei der Verleihung von Auszeichnungen des Bundespräsidenten mit,
  • ist zuständig für Bürokratieabbau, Rundfunk- und Medienpolitik,
  • übernimmt die ressortübergreifende Fortbildung der oberen Führungsebene (LEAT).

Ihren Hauptsitz hat die Bayerische Staatskanzlei in München am Franz-Josef-Strauß-Ring 1. Zur Staatskanzlei in München gehört auch das Prinz-Carl-Palais. Es wird hauptsächlich für repräsentative Aufgaben des Ministerpräsidenten genutzt. Darüber hinaus unterhält die Bayerische Staatskanzlei zwei Außenstellen in Berlin und Brüssel.

Die oberste Landesbehörde im Freistaat Bayern und Sitz des Bayerischen Ministerpräsidenten wird von einem Kabinettsmitglied im Ministerrang geleitet.

Der Leiter der Staatskanzlei ist neben der Medien- und Rundfunkpolitik zuständig für die Bundesangelegenheiten des Freistaats Bayern. Insbesondere obliegt ihm die Stimmführung und Vertretung Bayerns im Bundesrat. Ferner koordiniert er ressortübergreifend den Bürokratieabbau. Neben München hat er seinen Dienstsitz in Berlin bei der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund.

Der Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales ist verantwortlich für die Europaangelegenheiten des Freistaats Bayern. Er koordiniert die Europapolitik, pflegt die Beziehungen Bayerns nach außen und beobachtet wichtige politische Vorgänge bei der Europäischen Union. Neben München hat er seinen Dienstsitz auch in Brüssel bei der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union.

  • Art. 52 Verfassung des Freistaates Bayern
  • Art. 53 Verfassung des Freistaates Bayern
  • § 1 Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung (StRGVV)

Bayerische Staatskanzlei

AdresseBayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
+49 89 2165-0+49 89 2165-0

Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)