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Die bayerische Beschussverwaltung führt sowohl die Erst- als auch die Wiederholungsprüfung an Böllergeräten und -kanonen durch.

Wie Schusswaffen müssen auch Böller, bevor sie verwendet werden, einer Beschussprüfung unterzogen werden. Das Beschussgesetz regelt die Beschusspflicht von Böllern. Die Sicherheitsprüfung und die anschließende Kennzeichnung von Böllern wird von den Beschussämtern durchgeführt. Anders als Schusswaffen unterliegen Böller der Pflicht zur Wiederholungsprüfung in fünfjährigem Abstand.

Die Prüfung der Böller wird im Beschussamt oder an zugelassenen Schießstätten durchgeführt. Der für den Prüftermin notwendige Einlieferungsschein ist im jeweiligen Beschussamt erhältlich.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).

Böllergeräte können nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeliefert werden.

Bei der Beantragung eines Termins müssen mindestens Angaben über die Art des Böllers (z. B. Hand-, Standböller, Kanone, usw.), Art der Zündung, Kaliber und ob es sich um ein größeres, schweres Böllergerät (kann von einer Person nicht getragen werden), gemacht werden.

Der Antragsteller hat den Einlieferungsschein für Böller auszufüllen (siehe unter "Formulare").

  • § 5 Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG)
  • Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung - BeschussV)

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt Mellrichstadt

AdresseBayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt Mellrichstadt
Lohstr. 5
97638 Mellrichstadt
+49 9776 70500+49 9776 70500
+49 9776 5457+49 9776 5457

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt München

AdresseBayerisches Landesamt für Maß und Gewicht Standort Beschussamt München
Franz-Schrank-Str. 9
80638 München
+49 89 17901-339+49 89 17901-339
+49 89 17901-260+49 89 17901-260

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal)