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Sie haben Ihr beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnisses (SRC) verloren, es wurde gestohlen oder beschädigt? Oder Sie haben Ihren Namen geändert und damit ist Ihr Zeugnis nicht mehr korrekt? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Funk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Wenn Sie Ihr beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatzausfertigung beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) vom Deutschen Motoryachtverband e. V. oder vom Deutschen Segler-Verband e. V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.
 

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag zu stellen.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragsstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Ihr Funkzeugnis ist im amtlichen Verzeichnis der Funkzeugnisse entsprechend registriert

Den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
  • Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Reichen Sie Ihr Passbild sowie gegebenenfalls weitere Dokumente per Post beim DMYV oder DSV ein.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV den DSV.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von der Internetseite des DMYV oder DSV herunter.
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV ab.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Es gibt keine Frist.

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.
Gebühr: 45,75 EUR

Vorkasse: ja

Je nach saisonaler Auslastung kann sich die Bearbeitung durch die Geschäftsstelle verlängern. (3 bis 5 Wochen)

Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Umschreibung eines beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC).

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
    • aktuelles Passbild
    • falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Original
    • bei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung

  • § 13 Absatz 4a Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)

Deutscher Segler-Verband e.V.

AdresseDeutscher Segler-Verband e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
+49 40 632009-0+49 40 632009-0
+49 40 632009-28+49 40 632009-28

Deutscher Motoryachtverband e.V.

AdresseDeutscher Motoryachtverband e.V.
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg
+49 203 80958-0+49 203 80958-0
+49 203 80958-58+49 203 80958-58

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)