Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

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Leistung

Sie können den Verzicht auf die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft erklären.

Die Anerkennung einer Gesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft erlischt durch Verzicht auf die Rechte aus der Anerkennung gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer. 

Die Berufsausübungsgesellschaft wurde durch die zuständige Steuerberaterkammer anerkannt.

Sie müssen den Verzicht schriftlich oder online gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer erklären.

keine

Der Verzicht ist gebührenfrei.

  • § 55 Absatz 1 Nr. 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Steuerberaterkammer Nürnberg

AdresseSteuerberaterkammer Nürnberg
Karolinenstraße 28
90402 Nürnberg
+49 911 94626-0+49 911 94626-0
+49 911 94626-30+49 911 94626-30

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)