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Wenn Sie das deutsche Kulturerbe in Osteuropa erforschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur wissenschaftlichen Erforschung der deutschen Vergangenheit in 

  • den ehemaligen Ostprovinzen des Deutschen Reichs und
  • den Siedlungsgebieten der Deutschen in den Staaten
    • Ostmitteleuropas,
    • Osteuropas,
    • Südosteuropas und
    • Zentralasiens. 

Ihr Projekt untersucht das deutsche Kulturerbe des östlichen Europa zwischen Mittelalter und Gegenwart. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt. Die Erforschung des deutschen Kulturerbes sollte nach Möglichkeit in Kooperation mit Einrichtungen und Akteuren aus dem östlichen Europa durchgeführt werden. 

Sie können eine Förderung beispielsweise für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Monografische Untersuchungen und andere Forschungsprojekte,
  • Fachtagungen, Symposien, Konferenzen, Workshops,
  • Sommerakademien und ähnliche universitäre Veranstaltungen,
  • Erarbeitung von Lexika, Fachwörterbüchern, thematischen und regionalen Fachbibliographien etc. mit dem Ziel der Veröffentlichung,
  • Quellenerschließungen, einschließlich wissenschaftlicher Analyse,
  • Projekte im Bereich der Digitalisierung des Kulturerbes 
  • Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke in gedruckter Form oder im Internet

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • universitäre Abschlussarbeiten und Dissertationen
  • Gründung neuer Buchreihen

Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektausgaben zu tun haben. In einem Abschlussbericht müssen Sie Aussagen zu den geleisteten Arbeiten und der Erreichung der Projektziele treffen. Ihren Antrag reichen Sie schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:

Sie können außerdem Projekte der kulturellen Vermittlung und der Erhaltung deutscher Kulturgegenstände im Rahmen der Kulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) bei der BKM sowie den Bundesländern beantragen.

Anträge können stellen:

  • juristische Personen mit Sitz in Deutschland
    • Verein
    • Stiftung des Privatrechts
    • GmbH
    • Aktiengesellschaft
    • eingetragene Genossenschaft
    • Körperschaft des öffentlichen Rechts
    • Anstalt des öffentlichen Rechts
    • Stiftung des öffentlichen Rechts

Weitere Voraussetzungen: 

  • Ihr Vorhaben muss thematisch und methodisch aktuellen wissenschaftlichen Standards und dem internationalen Forschungsdiskurs entsprechen
  • Ihr Projekt hat einen nachhaltigen Effekt zum Ziel, etwa 
    • den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn,
    • den Lerneffekt beim Publikum,
    • die vertiefte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit oder
    • einen Beitrag zur Aussöhnung in Europa oder ähnliches
  • Ihr Projekt trägt in besonderem Maße zur Erreichung der Förderziele bei 
  • der Bearbeiter eines Forschungsprojekts muss mindestens
    • Master,
    • Magister,
    • Staatsexamen oder
    • einen vergleichbaren Abschluss haben
  • Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen
  • Ihre ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert
  • Sie sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen
  • Sie müssen Nachweise über Ihr Bemühen um Drittmittel dem Antrag beifügen,
  • die Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert.

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

  • Sie laden das Antragsformular auf der Internetseite der BKM herunter. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben ihn.
  • Den unterschriebenen Antrag und die sonstigen erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail an das Referat K 44 der BKM.
    • Hinweis: Ausnahmsweise können Sie Ihren Antrag auch per Post einreichen.
  • Die BKM schaltet zur fachlichen Begutachtung das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) in Oldenburg und gegebenenfalls weitere Gutachter ein. Die BKM trifft die Förderentscheidung über Ihren Antrag unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen.
  • Die BKM informiert Sie über Ihre Entscheidung. Danach leitet die BKM Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan.
  • Sie bekommen dann vom BVA per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
  • Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA die Verwendung der Fördermittel nachweisen und den Abschlussbericht vorlegen.

  • Antragstellung:
    • mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
  • Nachweis über Verwendung der Mittel:
    • in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Projektende

keine

  • Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

     

    • Ausgaben- und Finanzierungsplan
    • ausführliche Projektdarstellung:
      • Arbeitsmethoden
      • erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger Unterlegung
      • Bedeutung der Maßnahme für den Antragsteller 
      • Förderziele
      • Zeitplan
      • Angaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter
    • zusätzlich (je nach Einzelfall):
      • Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerben
      • Entwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / Honorarvertrages
      • Tagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der Themen
      • Vorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROM
      • Vergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen
      • Angaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und Ausland
      • bei erstmaliger Antragstellung Satzung / Geschäftsordnung
      • Vertretungsberechtigung
      • Bonitätsauskunft der Hausbank
      • Auszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen) 
      • Freistellungsbescheid des Finanzamtes
      • Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender Berechtigung)
      • Tätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre

    Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Nachweis über die Verwendung der Fördermittel
    • Abschlussbericht

  • §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • § 96 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

AdresseDie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
+49 228 99681-44355+49 228 99681-44355
+49 228 99681-513608+49 228 99681-513608

Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa

AdresseBundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
Johann-Justus-Weg 147 a
26127 Oldenburg
+49 441 96195-0+49 441 96195-0
+49 441 96195-33+49 441 96195-33

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)