Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

Seitenbereiche

Dienstleistungen

Leistung

Als Archiv, Bibliothek, Hochschule oder andere Einrichtung, die schriftliches Kulturgut verwahrt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Modellprojekte beantragen.

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) fördert mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) Modellvorhaben zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken.

Sie können selbst entscheiden, ob sie im Rahmen des Modellprojekts theoretische oder praktische Erfahrungen sammeln wollen.

Sie können eine Förderung von bis zu EUR 30.000 pro Jahr erhalten, wenn

  • Ihr Vorhaben Modellcharakter hat.
  • Ihr Projekt öffentlichkeitswirksam oder innovativ ist.
  • Ihr Projektinhalt einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden kann:
    • Archivbestand,
    • Bibliotheksbestand,
    • Fachkompetenz,
    • Forschung,
    • Notfallvorsorge oder
    • Öffentlichkeitsarbeit.
  • mit Ihrer Maßnahme Objekte in Archiven und Bibliotheken gesichert werden,
    • die einzigartig sind und
    • einen unikalen Charakter haben,
    • der mit der wissenschaftlichen, kulturellen oder historischen Bedeutung der Bestände einhergeht.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Projekte, die Sie bereits begonnen oder schon abgeschlossen haben.
  • Projekte, zu deren Finanzierung Sie keinen substanziellen Eigenanteil oder Fördermittel von Dritten einbringen können.
  • Projekte zur Erhaltung von grafischen Kunstwerken, Gemälden sowie anderen Werken der bildenden Kunst.

Die Entscheidung für eine Förderung Ihres Projekts erfolgt anhand der folgenden Kriterien:

  • Modellhaftigkeit
  • Öffentlichkeitswirksamkeit
  • Innovation

Förderfähige Kosten sind:

  • alle Kosten, die bei der Umsetzung des Projekts entstehen,
  • Ausgaben für Fremdleistungen,
  • Nebenkosten wie
    • Ausgaben für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien oder
    • Öffentlichkeitsarbeit,

die unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können.

Nicht förderfähige Kosten sind:

  • Ausgaben für Stammpersonal und projektbezogenes Personal,
  • Investitionen,
  • Ausgaben für Dauerausstellungen oder regelmäßig durchzuführende Maßnahmen,
  • Ausgaben für notwendige bauliche und technische Maßnahmen,
  • die Beschaffung von Arbeitseinrichtungen oder
  • Ausgaben für Maßnahmen zur betrieblichen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit Ihrer Einrichtung, wie Magazinreinigung.

Nach Bewilligung können Sie die Fördermittel für die entstehenden Kosten gemäß den Angaben im Zuwendungsbescheid bei der KEK anfordern. Die Mittel werden dann noch in der Projektlaufzeit an Sie ausgezahlt, sodass die entstandenen Kosten direkt aus den Fördermitteln beglichen werden können.

Ihren Förderantrag reichen Sie bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ein.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Anträge können stellen:

  • juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland,
    • die schriftliches Kulturgut verwahren und
    • deren Bestände öffentlich zugänglich sind

Dazu zählen:

  • Archive, Bibliotheken, Museen, Hochschulen oder vergleichbare Einrichtungen (auch in kirchlicher Trägerschaft)

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Projekt hat Modellcharakter.
  • Ihr Projekt ist öffentlichkeitswirksam oder innovativ.
  • Sie haben mit der Maßnahme noch nicht begonnen.
  • Ihr Projekt wird zu einem substanziellen Teil aus eigenen Haushaltsmitteln Ihres Trägers oder durch weitere Fördermittel Dritter finanziert.
  • Ihr Projektinhalt kann einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden:
    • Archivbestand
    • Bibliotheksbestand
    • Fachkompetenz
    • Forschung
    • Notfallvorsorge
    • Öffentlichkeitsarbeit

Weitere Voraussetzungen für Projekte zur Restaurierung oder Konservation von schriftlichem Kulturgut:

  • Sie wollen historisch oder wissenschaftlich bedeutende Schriften restaurieren oder konservieren. Dazu zählen:
    • Objekte oder Objektgruppen von hohem kulturhistorischem Wert,
    • Objekte oder Objektgruppen mit überregionaler Bedeutung,
    • Objekte oder Objektgruppen mit hoher Nutzung und hohem multiperspektivischen beziehungsweise komparatistischen Auswertungspotential,
    • wertvolle unikale Werke und Rara mit intrinsischem Wert sowie
    • Objekte oder Objektgruppen, die für die Absicherung von Lehre, Forschung und Verwaltung langfristig unverzichtbar sind.
  • Es handelt sich um Originale oder Sie können bei Mehrfachüberlieferungen die Abstimmung mit anderen verwahrenden Einrichtungen nachweisen, um Mehrfachbehandlungen zu vermeiden.
  • Sie können sicherstellen, dass die Objekte nach der Maßnahme angemessen untergebracht und langfristig gesichert sind.

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der KEK und füllen Sie Ihren Antrag auf Förderung elektronisch aus.
  • Drucken Sie den Antrag aus und lassen Sie ihn von einem gesetzlich Zeichnungsberechtigten unterschreiben.
  • Senden Sie den Antrag einschließlich Finanzierungsplan per Mail an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK).
  • Sie erhalten eine elektronische Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
  • Senden Sie den Antrag außerdem mit allen geforderten Unterlagen per Post an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK).
  • Bei Bedarf können Sie separat im Nachgang einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn stellen. Dies kann formlos per E-Mail an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) erfolgen.
  • Sie bekommen von der KEK per Post und parallel per E-Mail Bescheid, ob Ihr Projekt gefördert wird.
  • Sie dürfen erst mit Ihrem Projekt beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben.
  • Wenn Sie Ihr Vorhaben beendet haben, müssen Sie der KEK alle Dokumente zum Nachweis einreichen. Nutzen Sie dafür das Formular auf der Internetseite der KEK.

Hinweis:
Lassen Sie sich durch die KEK beraten, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Sie können auch Ihre Fragen hinsichtlich der Finanzierung Ihres Modellprojekts an die KEK stellen.
 

Antragstellung:

  • Eingang des Antrags in elektronischer und Papierform bis zum 31. Januar eines Jahres

Nachweis über die Verwendung der Mittel:

  • bei Förderung nach ANBest-P: 6 Monate nach Abschluss des Projekts
  • bei Förderung nach ANBest-GK: 12 Monate nach Abschluss des Projekts
     

keine

  • für die Bearbeitung des Antrags: 4 bis 5 Monate

  • §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • Zur Bundeshaushaltsordnung (BHO) erlassene Verwaltungsvorschriften (VV-BHO)
  • §§ 36, 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
  • Aufruf der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts

Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts

AdresseKoordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts
Unter den Linden 8
10117 Berlin
+49 30 26643-1454+49 30 26643-1454

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)