Leistung
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen allein oder mit Partnern aus Wissenschaft und/oder Wirtschaft ein neues, noch nicht begonnenes Projekt im Bereich Künstliche Intelligenz durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI), die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Partnern aus Wissenschaft und/oder Wirtschaft durchführen wollen.
Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für folgende Projekte bekommen, wenn diese einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden aufweisen.
Außerdem können Vorhaben mit weiteren KI-bezogenen Ansätzen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert werden.
Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
Als junges Unternehmen beziehungsweise Start-up aus dem KI-Bereich können Sie eine anteilige Förderung für zuwendungsfähige projektbezogene Kosten bis maximal 100.000 EUR pro Jahr bekommen. Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 75 Prozent der projektbezogenen Kosten betragen.
Wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, um als KMU zu gelten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von maximal 35 Prozent der projektbezogenen Kosten bekommen.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.
Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Sie können keine Förderung bekommen für
- die übliche Grundausstattung,
- eine Neuentwicklung oder Adaption ausschließlich innerbetrieblich genutzter Basiskomponenten oder
- den Einsatz von KI
- in der Medizin,
- für Personal-Anwendungen,
- im Marketing oder in der Kundenbetreuung,
- in der IT-Sicherheit,
- in der vorausschauenden Wartung (Predictive Maintenance) oder
- in robotischen Systemen für die Pflege.
Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen. Dies bedeutet,
- Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeitende,
- haben einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen EUR oder
- haben eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen EUR im vergangenen Geschäftsjahr gehabt.
- Unternehmen, die kein KMU sind
- Hochschulen
- universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Verbände
- Vereine
- sonstige Organisationen mit Interesse an Forschung und Entwicklung (FuE)
Weitere Voraussetzungen für Start-Ups:
- Sie haben die Gründungsphase abgeschlossen, die produktive Geschäftstätigkeit aufgenommen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit am Markt durch entsprechende Kundenprojekte beziehungsweise Aufträge nachweisen können.
- Sie verfügen über festangestellte Mitarbeitende mit nachgewiesenem Fachwissen in der Informatik und ausgewiesener Expertise in den KIFachgebieten im erforderlichen Umfang.
- Sie sind in der Lage, den im Rahmen einer Anteilsfinanzierung des Vorhabens aufzubringenden Eigenanteil aus dem laufenden Geschäftsbetrieb heraus aufzubringen.
Allgemein gilt:
- Sie führen ein Forschungs und Entwicklungsprojekt mit Partnern aus Wissenschaft oder Wirtschaft durch, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Schwerpunkt und Neuheitsgrad der Vorhaben müssen auf intelligenten Ansätzen liegen, bei denen die einzusetzende KI zu einem deutlichen Mehrwert gegenüber etablierten Verfahren führt.
- Der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre muss sichergestellt werden und die soziale und kulturelle Teilhabe von Personen berücksichtigt werden.
- Die Vorhaben müssen KMU-getrieben sein und ihre Ergebnisse über den Verbund hinaus dem Standort Deutschland zugutekommen.
- Sie haben eine ausreichende Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.
- Die zu entwickelnden Lösungen sollen einfach übertragbar und in verschiedenen Domänen anwendbar sein.
- Das Projekt kommt aus dem Themenspektrum
- automatisierte Informationsaufbereitung
- digitale Assistenten: zum Beispiel für Personen in gefährlichen beziehungsweise belastenden Umgebungen, für den sozialen Bereich (unter anderem eingeschränkte beziehungsweise ältere Menschen, selbstbestimmtes Leben, Menschen in Belastungssituationen)
- Computer Vision beziehungsweise Bildverstehen
- Sprach- und Textverstehen:
- domänenspezifische Inhalte
- zielgruppenspezifische Inhalte, zum Beispiel Alter, Dialekt, Nicht-Muttersprachler
- privacy-by-design-Ansätze bei solchen Systemen
- datengetriebene Systeme und Datenengineering
- Grundfragen zu intelligenten Systemen:
- zum Beispiel Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von Prozessen und Systemen zur automatisierten Entscheidungsunterstützung und -findung;
- neue Ansätze zur Herstellung von Transparenz in KI-Systemen.
- Das Projekt stammt aus einer der Domänen
- Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz,
- Logistik, Mobilität und Automobil,
- Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung,
- innovative nutzerorientierte Dienstleistungen oder
- Daten- und Informations- und Kommunikationstechnik-Wirtschaft (ITK).
- Die Berücksichtigung europäischer und deutscher Datenschutzrichtlinien ist zwingend erforderlich. Die Neu- oder Weiterentwicklung von Hardware ist nicht förderfähig.
Das Antragsverfahren zur Förderung von Projekten in Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze
- Als Projektpartner reichen Sie eine gemeinsame Projektskizze im Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten (1,5-Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe mindestens 11 pt) beim Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. sowie über das PT-Outline-Portal ein.
- Neben der Erstellung der Projektskizze müssen Sie das PT-Outline-Projektblatt ausdrucken, unterschreiben und per Post an den Projektträger (PT) senden.
- Die Projektskizze wird gegebenenfalls unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
- Innovationshöhe und wissenschaftliche Exzellenz des Ansatzes/der vorgeschlagenen Lösung unter den gegebenen technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen, Nachvollziehbarkeit der einzusetzenden Methoden;
- Vorliegen beziehungsweise Schaffung einer ausreichenden Datengrundlage und Machbarkeit des Ansatzes für den angegebenen Zeithorizont mit dem angegebenen Mengengerüst;
- Verbundstruktur, Kompetenzprofil und eigenen Vorleistungen;
- Verwertung, Relevanz der vorgeschlagenen Lösung für wissenschaftliche und industrielle Anwendungen.
- Wenn Ihre Projektidee ausgewählt wurde, erhalten Sie eine positive schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Antrags (Stufe 2).
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes in Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz stellen Sie wie folgt:
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal "easy-Online".
- Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
- Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
- Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Nachweis des KMU-Status durch KMU-Erklärung sowie des signifikanten Anteils der Forschungsleistung durch das/die beteiligten KMU
- Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens
- Qualität der detaillierten Beschreibung des Lösungskonzepts, des Arbeitsplans sowie der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund
- Aussagekraft der detaillierten Beschreibung des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme
- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
- Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan, bei Unternehmen inklusive Darstellung der Aufbringung des Eigenanteils
- Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
- Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.
Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten Projektträger des BMBF (DLR-PT) einreichen. Beachten Sie aber den Bewertungsstichtag 15.10.2023 für Projektskizzen.
Die Vorlagefrist gilt nicht al Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Abgabe: keine
- Erforderliche Unterlage/n
Für die erste Verfahrensstufe ist eine Projektskizze mit folgenden Angaben nötig:
- Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und EMail des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
- Motivation, Ausgangsfrage, Ziele und gesellschaftlicher Bedarf des geplanten Vorhabens
- Stand der Forschung und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten, Datengrundlage, Abgrenzung zu früheren und laufenden nationalen und internationalen Forschungsarbeiten
- Darstellung der Kooperationspartner, bei Unternehmen inklusive des aufzubringenden Eigenanteils;
- Beschreibung des eigenen Lösungsweges mit Untersetzung der anzuwendenden Methoden
- Zeit und Arbeitsgrobplanung mit Personenmonaten pro Partner
- Arbeitsplan mit Darstellung der Beiträge aller beteiligten Partner
- tabellarische Finanzierungsübersicht
- Verwertungsplan mit Erläuterungen zu Marktpotenzial, Konkurrenzsituation, wirtschaftliche und wissenschaftlichtechnische Erfolgsaussichten, Anschlussfähigkeit, Mehrwert für den Standort Deutschland
- Nachweis des Status aller beteiligten KMU durch KMU-Erklärung
- Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU" vom 13. 02.2020
- Änderung der Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU" vom 08.06.2021
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) des BMBF
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)