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Sie wollen Verbraucherinnen und Verbraucher über die aktuellen Kraftstoffpreise an Tankstellen informieren? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Echtzeit-Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe nutzen.

Wenn Sie Echtzeit-Daten zu Kraftstoffpreisen an Tankstellen zur Verbraucherinformation nutzen möchten, müssen Sie bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe eine Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten (VID) beantragen.

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erhebt in Echtzeit die Preisdaten folgender Kraftstoffe an öffentlichen Tankstellen in Deutschland:

  • E5,
  • E10 und
  • Diesel.

Als zugelassener Anbieter von VID können Sie die Daten zum Zweck der Verbraucherinformation nutzen.

Für die Zulassung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und glaubhaft machen.

Ihren Antrag auf Zulassung als Anbieter von VID bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe reichen Sie im Online-Verfahren oder formlos, vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail), bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ein.

Als zugelassener Anbieter von VID müssen Sie die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe informieren, wenn

  • sich Ihre Geschäftsdaten ändern. Zum Beispiel, wenn Sie eine neue Andresse haben oder eine andere Kontaktperson verantwortlich ist.
  • Sie Ihre Geschäftstätigkeit als VID aufgeben.

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe – je nach den Umständen des Einzelfalls – von der Weitergabe der Daten absehen oder Ihnen die Zulassung entziehen.

Eine Zulassung können beantragen:

  • Personen und
  • Unternehmen.

Sie machen glaubhaft, dass

  • Sie die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zur Verfügung gestellten Daten verwenden, um Verbraucherinnen und Verbraucher über die bundesweit aktuellen Kraftstoffpreise zu informieren, und
  • die Verbraucherinformation
    • auf Dauer angelegt ist,
    • mittels eines bundesweit verfügbaren Informationsdienstes veröffentlicht wird und
    • nicht auf eine bestimmte Zielgruppe beschränkt ist.

Den Antrag auf Zulassung als Anbieter von VID können Sie im Online-Verfahren oder formlos, vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail), stellen.

Online-Verfahren:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal (verwaltung.bund.de) auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden den Antrag ab.

Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.

  • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von VID oder
    • einen Ablehnungsbescheid.

Sonstiger Antrag:

  • Stellen Sie die für die Glaubhaftmachung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammen.
  • Geben Sie in Ihrem formlosen Antrag folgende Informationen an:
    • Name der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Anschrift
    • E-Mail-Adresse
    • Bezeichnung Ihres VID
    • Name einer Kontaktperson und
      • deren Telefonnummer
    • falls vorhanden:
      • Faxnummer
      • Name der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters oder der beziehungsweise des Verantwortlichen nach dem Telemediengesetz oder des Rundfunkstaatsvertrags sowie
        • deren oder dessen Adresse und
        • Telefonnummer und
        • Faxnummer und
        • E-Mail-Adresse.

                        Hinweis: Auf der Internetseite der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe finden Sie eine Hilfestellung zur Gestaltung des Antrags.

  • Übermitteln Sie Ihren Antrag vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail) an das Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe.
  • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen oder Informationen bei Ihnen.
  • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von VID oder
    • einen Ablehnungsbescheid.

Sie müssen keine Fristen beachten.

Es fallen für Sie keine Kosten an.

Für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 6 bis 12 Monate

  • Erforderliche Unterlage/n

    Folgende Informationen und Unterlagen müssen Sie der MTS-K im Rahmen der Antragstellung zur Verfügung stellen:

    • kurze Vorstellung Ihrer Person beziehungsweise Ihres Unternehmens, für welches Sie die Zulassung als VID beantragen;
    • ausführliche Darstellung Ihres (geplanten) VID. Fragestellungen können sein:
      • Was ist das Medium oder sind die Medien der Veröffentlichung?
      • In welcher Form erfolgt die Darstellung?
      • Was ist die Funktionsweise?
      • Wie erfolgt der Datenabruf durch die Verbraucherinnen und Verbraucher?
      • Welche Informationen können die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten?
    • Erläuterung,
      • welche Zielgruppe Ihr Angebot erreichen soll,
      • ob und, wenn ja, wie sich Ihre Zielgruppe von der Allgemeinheit unterscheidet und
      • unter welchen Bedingungen das Angebot auch für andere Zielgruppen zugänglich ist.
    • Darstellung,
      • ab wann Sie die Verbraucher-Information aufnehmen werden und
      • wie Sie gewährleisten, dass Ihr Angebot ab diesem Zeitpunkt dauerhaft verfügbar sein wird.
    • Darstellung der räumlichen Verfügbarkeit Ihres Angebots unter folgenden Gesichtspunkten:
      • Ihr Angebot umfasst bundesweit alle Tankstellen.
      • Ihr Angebot kann bundesweit abgerufen werden.
    • Darstellung, wie häufig Sie Preisdaten aktualisieren werden und wie Sie die dafür erforderliche technische Leistungsfähigkeit gewährleisten werden.
    • Darstellung Ihres Geschäftsmodells beziehungsweise der Finanzierung Ihres Angebots.

    Hinweis:
    Fügen Sie Belege hinzu, falls vorhanden. Sie benötigen eine Vollmacht, falls Sie den Antrag für eine andere Person oder Organisation stellen.

  • § 6 Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-Kraftstoff-Verordnung)
  • § 47k Absatz 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Bundeskartellamt

AdresseBundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
+49 228 9499-0+49 228 9499-0
+49 228 9499-400+49 228 9499-400

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)