Leistung
Wenn Sie in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit in Höhe von maximal EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:
- energetische Sanierung eines Nichtwohngebäudes der kommunalen und sozialen Infrastruktur zum KfW-Effizienzgebäude
oder - Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Nichtwohngebäudes der kommunalen und sozialen Infrastruktur:
- Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen,
- Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren,
- Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes,
- Einbau, Austausch oder Optimierung von raumluft- und klimatechnischen Anlagen,
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme,
- Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteverteilung und -speicherung,
- Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung,
- Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung,
- Einbau oder Optimierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Gebäudeautomation.
Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.
Keine Förderung bekommen Sie:
- für Leasingfinanzierungen,
- für Eigenleistungen,
- für Räume zur Glaubensausübung,
- für Investitionen von politischen Parteien,
- für Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben,
- wenn Sie schon mit der Maßnahme begonnen haben, bevor Sie den Antrag gestellt haben,
- für die Kosten eines Wärmeerzeugers auf Basis des Energieträgers Öl.
Für energieeffiziente Gebäuden gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie.
Folgende Standards werden gefördert:
- KfW-Effizienzgebäude 70,
- KfW-Effizienzgebäude 100,
- KfW-Effizienzgebäude Denkmal.
Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom KfW-Effizienzgebäude-Standard Ihrer Maßnahme ab:
- KfW-Effizienzgebäude 70: Sie bekommen einen Tilgungszuschuss von 27,5 Prozent des Kreditbetrags.Sie können maximal EUR 275 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
- KfW-Effizienzgebäude 100: Sie bekommen einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 200 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
- KfW-Effizienzgebäude Denkmal: Sie bekommen Sie einen Tilgungszuschuss von 17,5 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 175 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
- Für Einzelmaßnahmen bekommen Sie einen Tilgungszuschuss von 20 Prozent des Kreditbetrags. Sie können maximal EUR 200 Tilgungszuschuss für jeden Quadratmeter sanierter Nettogrundfläche bekommen.
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
- dass Sie das Geld für die beantragte Maßnahme verwendet haben,
- dass Sie den KfW-Effizienzgebäude-Standard beziehungsweise die Energieeinsparung erreicht haben.
Sie müssen alle Rechnungen und Unterlagen aufbewahren, die mit der Maßnahme zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Anträge können stellen:
- Unternehmen mit mindestens 50 Prozent kommunalen Gesellschaftern
- gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften
Weitere Voraussetzungen:
- Ihre Maßnahme muss die Anforderung an folgende Standards erfüllen:
- KfW-Effizienzgebäude 70
oder - KfW-Effizienzgebäude 100
oder - KfW-Effizienzgebäude Denkmal
oder - bei Einzelmaßnahmen: eine Energieeinsparung erreichen
- KfW-Effizienzgebäude 70
- Sie müssen Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz planen. Dieser Experte muss die Anforderungen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen.
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
- Sie suchen sich auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) einen Experten für Energieeffizienz in Ihrer Nähe.
- Planen Sie Ihre Maßnahme mit einem Experten für Energieeffizienz.
- Füllen Sie online die Bestätigung zum Antrag – am besten zusammen mit Ihrem Sachverständigen – aus.
- Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner (zum Beispiel die Bank, bei der Sie Ihre Finanzierung abschließen möchten) über das Einbinden eines Förderkredits. Dieser berät Sie, welche Unterlagen dazu erforderlich sind und stellt für Sie den Antrag bei der KfW.
- Wenn die KfW Ihren Förderantrag zugesagt hat, schließen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.
- Sobald die Zusage für Ihre Förderung vorliegt, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen bzw. den Kaufvertrag abschließen.
- Je nach Baufortschritt zahlt Ihnen Ihr Finanzierungspartner den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen aus.
- Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie Ihrem Finanzierungspartner nachweisen,
- dass Sie das Geld aus dem Kredit für die geplante Maßnahme ausgegeben haben und
- dass Ihre Maßnahme den Standard für KfW-Effizienzgebäude erfüllt.
- Ihr Finanzierungspartner prüft und bestätigt Ihre Nachweise und leitet diese an die KfW weiter.
- Wenn die KfW die Nachweise ebenfalls geprüft hat, bekommen Sie den Tilgungszuschuss als Gutschrift auf Ihr Darlehenskonto. Dadurch verringert sich Ihre Darlehenslaufzeit.
Hinweis:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung durch einen Experten für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusätzlich Zuschüsse beantragen.
- Antragstellung: vor Beginn der Maßnahme
- Abruffrist des Kredits: innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen
- Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 15 Monaten nach der Vollauszahlung des Kredits
- entfällt
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 3 bis 5 Werktage
Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.
- Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Bestätigung zum Antrag
- Erklärung zur Größe Ihres Unternehmens:
- Vereinfachte Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0095) für eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen
oder - Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0196) mit Merkblatt KMU-Definition
- Vereinfachte Selbsterklärung KMU (KfW-Formularnummer 600 000 0095) für eigenständige Unternehmen ohne Verflechtungen mit anderen Unternehmen
- bei Beantragung einer Finanzierung mit „De-minimis“-Förderung sind folgende Angaben zusätzlich erforderlich:
- Anlage „De-minimis“-Erklärung des Antragstellers über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen (KfW-Formularnummer 600 000 0075)
- Kumulierungserklärung
- bei Förderung nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):
- Anlage Beihilfefähige Investitionsmehrkosten
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Bestätigung nach Durchführung
- Verwendungsnachweis
- Formulare auf der Internetseite der KfW (unter Formulare und Downloads)
- §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) (sinngemäße Anwendung)
- Sanierung (219) im Merkblatt IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren