Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Sachsen bei Ansbach

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Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).

Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.

Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.

Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.

  • Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)