Leistung
In Bayern werden von den Regionalen Planungsverbänden für die 18 Planungsregionen Regionalpläne erstellt.
Bayern ist in insgesamt 18 Planungsregionen eingeteilt. Zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Landesentwicklungsprogramm (LEP) fixiert sind, werden von den Regionalen Planungsverbänden sogenannte Regionalpläne erstellt.
Die Regionalpläne werden aus dem Landesentwicklungsprogramm entwickelt und konkretisieren die dortigen Festlegungen räumlich und inhaltlich für die 18 bayerischen Regionen. Sie werden von den Regionalen Planungsverbänden aufgestellt und bei Bedarf fortgeschrieben. Die Regionalpläne enthalten Festlegungen zu überfachlichen und fachlichen Belangen wie z.B. Ziele und Grundsätze zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung sowie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, z.B. zur Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen.
Die Regionalpläne bestehen jeweils aus einem textlichen Teil mit Zielen und Grundsätzen und deren Begründung sowie aus Karten mit der zeichnerischen Darstellung von Zielen und Grundsätzen.
Informationen zu den Regionalplänen erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und auf den Internetseiten der Regionalen Planungsverbände.
- Art. 14 bis 18 sowie Art. 21 bis 23 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)