Leistung
Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) ist zuständig für deutsche Bühnen. Sie bietet den (überwiegend) künstlerisch tätigen Mitarbeitern der deutschen Theater im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Pflichtversicherung beginnt gleichzeitig mit dem Beschäftigungsverhältnis mit (überwiegend) künstlerischer Tätigkeit bei einer Mitgliedsbühne und endet, wenn der Bühnenangehörige aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder trotz Fortdauer desselben keine Bezüge mehr erhält.
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft Daten übermittelt werden.
In Zeiten, in denen Bühnenangehörige nicht abhängig beschäftigt sind, können sie sich nach vorheriger Pflichtversicherung freiwillig weiterversichern.
Für bestimmte künstlerisch selbständig tätige Berufsgruppen besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.
Es besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einer Mitgliedbühne und Sie üben gegen Entgelt eine künstlerische oder überwiegend künstlerische Tätigkeit aus.
Die Pflichtversicherten werden durch ihre Arbeitgeber, die Mitgliedsbühnen der VddB sind, bei der VddB über ein Mitgliederportal angemeldet.
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der VddB ist vom neuen Mitglied der Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft auszufüllen und an die VddB zu senden. Der ausgefüllte Fragebogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Das Mitglied erhält von der VddB anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.
keine
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- Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
- Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (Satzung VddB)
- Tarifordnung für die deutschen Theater
- Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VAAufsG)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (DVVersoG)