Leistung
Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Die Künstlersozialkasse (KSK) berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:
- warum sind Sie zur Abgabe verpflichtet,
- wann müssen Sie die Abgabe zahlen,
- was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
- wie hoch ist der Abgabesatz,
- wie ist das allgemeine Verfahren,
- wie erfüllen Sie Ihrer Aufzeichnungspflicht,
- welche Auskünfte müssen Sie geben,
- wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
- wie ist die Verjährung geregelt,
- was ist eine Ausgleichsvereinigung.
Sie sind bereits bei der KSK als Unternehmen angemeldet.
Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder bitten um Informationen zur Künstlersozialabgabe.
- Die KSK wird Sie schriftlich oder telefonisch informieren
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
telefonisch: in der Regel keine
schriftlich: in der Regel 1 bis 5 Tage
- Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
- § 47 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
- §§ 23 bis 32 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Künstlersozialkasse
AdresseKünstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080+49 4421 7543-5080
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)